Autor Thema: Arbeitgeber fälscht Arbeitszeugnis  (Gelesen 3153 mal)

XYZ

  • Gast
Arbeitgeber fälscht Arbeitszeugnis
« am: Oktober 22, 2009, 11:19:32 Vormittag »
Hallo,
ich habe hier vor kurzem schon einmal einen Beitrag geschrieben. Und zwar habe ich (Lehrerin) zwei Monate vergeblich auf mein Arbeitszeugnis gewartet, obwohl ich es dringend für meine Bewerbungen brauchte. Da mehrmaliges Mahnen nichts genützt hat, habe ich mich ans Schulamt gewendet. Am nächsten Tag war das Zeugnis dann da. Die Rektorin sagte der Frau vom Schulamt, dass sie das Zeugnis schon vor zwei Wochen weggeschickt hat. Dieses Datum stand auch auf dem Zeugnis. Allerdings war der Poststempel aktuell. Die Vermutung liegt also nahe, dass sie gelogen hat, um beim Schulamt nicht schlecht dazustehen. Und das Zeugnis wurde vermutlich aus einer Wut heraus geschrieben, weil ich die Rektorin "angeschwärzt" habe. (War vielleicht auch wirklich nicht ganz richtig von mir, aber ich brauchte halt dringend dieses Zeugnis und wusste mir in dem Moment nicht anders zu helfen.)
Das schlechte Zeugnis wollte ich nicht hinnehmen und habe daher um ein Gespräch gebeten. Es kam leider zu keiner Einigung. In dem Gespräch hat sich die Rektorin allerdings verraten, sodass herauskam, dass sie das Zeugnis um zwei Wochen zurückdatiert hat. Nun meine Frage: Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und es mir gelingt, den Richter zu überzeugen, dass sie das Zeugnis bewusst falsch datiert hat, was bedeutet das dann genau? Nur, dass ich glaubwürdiger erscheine als sie und das Zeugnis somit zu meinen Gunsten geändert wird? Oder kann man sie auch wegen Urkundenfälschung drankriegen?
Übrigens hat sie auch das Datum meines Ausscheidens falsch geschrieben....

Danke im Voraus für eure Antworten!

Maggy

  • Gast
Re: Arbeitgeber fälscht Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Oktober 23, 2009, 23:57:23 Nachmittag »
Das klingt nach einem Fall für einen Anwalt. Ich selbst denke, dass die Frage des Datums unerheblich ist. Es ist die Regel, dass Arbeitszeugnisse zurückdatiert werden, weil eine (laut Zeugnis) deutlich verpätete Ausstellung bedeuten kann, dass es ggf. Streit ums Zeugnis gab und die Ausstellung deshalb länger gedauert hat oder es nachgebessert wurde. Das ist keine Urkundenfälschung. Und dass ein Zeugnis erst spät ausgestellt und vesendet wurde ist  rückwirkend auch ohne rechtliche Relevanz, da dir keine nachweislichen Nachteile entstanden sind (z.B. dass du wegen des fehlenden Zeugnissen einen Job nicht bekommen hättest). Ich würde mich auf das Wesentliche konzentrieren und das ist der Inhalt des Zeugnisses, nicht das ganze drumherum.     


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