Hallo!
Für eine Einschätzung für folgendes Zeugnis wäre ich recht dankbar, da es mir etwas "überladen" vorkommt. Kann mich natürlich auch täuschen.
Und was mir nicht ganz klar ist:
Wenn man von der Insolvenzverwaltung befristet weiterbeschäftigt wurde, wie schauts dann mit dem Standartsatz "Wir bedauern ihr Ausscheiden ... ".
Eine Insolvenzverwaltung bedauert doch nichts ...
Wäre das hier negativ zu sehen oder ist das klar ersichtlich, dass hier einfach eine Tatsache nicht bedauert werden kann?
Zeugnis
Frau xxxx , geboren am xxxx , trat am 01. Januar 2000 in die xxxxx GmbH als Assistentin der Geschäftsleitung ein. Aufgrund der eingetretenen Insolvenz wurde Frau xxxx ab dem 01. April 2005 als Unterstützung der Insolvenzverwaltung zur Ausproduktion befristet bis zum 30. September 2005 eingesetzt.
Das Aufgabengebiet von Frau xxxxx umfasste in der erstgenannten Position insbesondere:
-
-
-
-
Durch die Insolvenzverwaltung wurde Frau xxxx für folgende Aufgaben eingesetzt:
-
-
-
-
Frau xxx hatte sich durch ihre schnelle Auffassungsgabe in kürzester Zeit mit ihrem komplexen Aufgabengebiet vertraut gemacht. Frau xxxx zeigte stets ein großes Maß an Engagement, Motivation und Eigeninitiative. Hierbei hat sie dienstliche Belange jederzeit voll berücksichtigt und private Belange zurückgestellt. Sie verfügte über eine sehr gute Übersicht und Arbeitseinteilung und stellte, vor allem auch in Situationen mit erheblicher Arbeitsbelastung, ihr ausgezeichnetes Organisationstalent sowie ihre hohe Flexibilität unter Beweis. Ihre Arbeitsweise zeichnete sich stets durch hohe Effizienz und Selbständigkeit sowie durch große Sorgfalt aus, wobei die abgestimmten Termine, auch unter zeitlichem Druck, immer eingehalten wurden. Frau xxxx identifizierte sich in vorbildlicher Weise mit dem Unternehmen und Ihren Aufgaben und erledigte diese stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und unseren Geschäftspartnern war jederzeit vorbildlich und einwandfrei. Durch ihre freundliche und zuvorkommende Art wurde Frau xxxx außerordentlich geschätzt. Diskretion und Vertrauenswürdigkeit waren für Frau xxxx selbstverständlich und durch ihre ausgeprägte Hilfsbereitschaft wurde die bereichsübergreifende Zusammenarbeit positiv geprägt.
Wir danken Frau xxxx für die stets guten Leistungen sowie die angenehme Zusammenarbeit. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Bevollmächtigter des
Insolvenzverwalters