Autor Thema: Zeugnis unter Insolvenzverwaltung  (Gelesen 3360 mal)

Lao

  • Gast
Zeugnis unter Insolvenzverwaltung
« am: August 29, 2005, 11:32:42 Vormittag »
Hallo!

Für eine Einschätzung für folgendes Zeugnis wäre ich recht dankbar, da es mir etwas "überladen" vorkommt. Kann mich natürlich auch täuschen.

Und was mir nicht ganz klar ist:
Wenn man von der Insolvenzverwaltung befristet weiterbeschäftigt wurde, wie schauts dann mit dem Standartsatz "Wir bedauern ihr Ausscheiden ... ".
Eine Insolvenzverwaltung bedauert doch nichts ...
Wäre das hier negativ zu sehen oder ist das klar ersichtlich, dass hier einfach eine Tatsache nicht bedauert werden kann?

Zeugnis
Frau xxxx , geboren am xxxx , trat am 01. Januar 2000 in die xxxxx  GmbH als Assistentin der Geschäftsleitung ein. Aufgrund der eingetretenen Insolvenz wurde Frau xxxx ab dem 01. April 2005 als Unterstützung der Insolvenzverwaltung zur Ausproduktion befristet bis zum 30. September 2005 eingesetzt.

Das Aufgabengebiet von Frau xxxxx umfasste in der erstgenannten Position insbesondere:

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Durch die Insolvenzverwaltung wurde Frau xxxx für folgende Aufgaben eingesetzt:

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Frau xxx hatte sich durch ihre schnelle Auffassungsgabe in kürzester Zeit mit ihrem komplexen Aufgabengebiet vertraut gemacht. Frau xxxx zeigte stets ein großes Maß an Engagement, Motivation und Eigeninitiative. Hierbei hat sie dienstliche Belange jederzeit voll berücksichtigt und private Belange zurückgestellt. Sie verfügte über eine sehr gute Übersicht und Arbeitseinteilung und stellte, vor allem auch in Situationen mit erheblicher Arbeitsbelastung, ihr ausgezeichnetes Organisationstalent sowie ihre hohe Flexibilität unter Beweis. Ihre Arbeitsweise zeichnete sich stets durch hohe Effizienz und Selbständigkeit sowie durch große Sorgfalt aus, wobei die abgestimmten Termine, auch unter zeitlichem Druck, immer eingehalten wurden. Frau xxxx identifizierte sich in vorbildlicher Weise mit dem Unternehmen und Ihren Aufgaben und erledigte diese stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und unseren Geschäftspartnern war jederzeit vorbildlich und einwandfrei. Durch ihre freundliche und zuvorkommende Art wurde Frau xxxx außerordentlich geschätzt. Diskretion und Vertrauenswürdigkeit waren für Frau xxxx selbstverständlich und durch ihre ausgeprägte Hilfsbereitschaft wurde die bereichsübergreifende Zusammenarbeit positiv geprägt.

Wir danken Frau xxxx für die stets guten Leistungen sowie die angenehme Zusammenarbeit. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.


Bevollmächtigter des
Insolvenzverwalters

Klaus Schiller

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Zeugnis unter Insolvenzverwaltung
« Antwort #1 am: August 30, 2005, 00:17:09 Vormittag »
Das Zeugnis besteht aus Standard-Textbausteinen, die Sie auch in unserer Datenbank finden (http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php). Alle Formulierungen entsprechen der Note 2. Es wäre aber zu wünschen, dass die sehr pauschalen Formulierungen auch konkret auf das Qualifikationsprofil einer Assistentin der Geschäftsleitung abgestimmt wären und dass sich zumindest der ein oder andere individuelle, persönliche Satz im Zeugnis wieder findet - vor allem zu Erfolgen, aber auch zum Verhalten.

Es stellt sich zudem die Frage, ob die nur sechs Monate dauernde Funktion im Zuge der Insolvenz („Aufgrund der eingetretenen Insolvenz wurde Frau xxxx ab … als Unterstützung der Insolvenzverwaltung … eingesetzt“) tatsächlich im Abschnitt „Werdegang“ benannt und in der Stellenbeschreibung auch ähnlich ausführlich dargestellt werden muss wie die eigentliche Hauptaufgabe - zumal es sich hier nicht um, wie sonst an dieser Stelle üblich, um eine berufliche Weiterentwicklung/ Beförderung handelt. Vorteilhafter wäre es, den Schwerpunkt des Zeugnisses auf die Funktion  als Assistentin der Geschäftsleitung zu legen und unterhalb der hierzu gehörenden Stellenbeschreibung eher kurz auf die aktuellen Aufgaben im Zuge der Insolvenz einzugehen.

Und was mir nicht ganz klar ist:
Wenn man von der Insolvenzverwaltung befristet weiterbeschäftigt wurde, wie schauts dann mit dem Standartsatz "Wir bedauern ihr Ausscheiden ... ".
Eine Insolvenzverwaltung bedauert doch nichts ...
Wäre das hier negativ zu sehen oder ist das klar ersichtlich, dass hier einfach eine Tatsache nicht bedauert werden kann?

Der Insolvenzverwalter verfasst das Zeugnis im Namen des Unternehmens, das Bedauern ist daher auch in diesem Fall richtig und wichtig.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

gast

  • Gast
Zeugnis unter Insolvenzverwaltung
« Antwort #2 am: August 30, 2005, 11:11:36 Vormittag »
Dankeschön!


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