Autor Thema: Zeugnis  (Gelesen 4453 mal)

Lia

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Zeugnis
« am: April 17, 2006, 20:40:31 Nachmittag »
Hallo,

ich wollte mal wissen, welcher Note das folgende Zeugnis entspricht und ob irgendwelche "Patzer" enthalten sind! Es handelt sich bei der Arbeitsstelle um eine Stelle als studentische Hilfkraft (40h/Monat) in der Verwaltung einer Uni die für 4 Jahre ausgeübt wurde! Über Antworten würde ich mich freuen!
Danke Lia



Frau XY, geboren am …, war während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in der Zeit vom … bis zum … in der … der Z-Universität als studentische Hilfskraft tätig.

Aufgabenbereich: ….

Frau XY widmete sich Ihren Tätigkeiten mit besonders großem Engagement und zeigte dabei stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft. Sie hat sich dabei in die ihr übertragenden vielfältigen Aufgaben äußerst schnell und effektiv eingearbeitet. Dabei konnte sie ihre erworbenen juristischen Kenntnisse mit sehr gutem Erfolg und zu unserem Vorteil einsetzen.

Durch ihre sorgfältige und effiziente Arbeitsweise lagen die Arbeitsmenge und –qualität auch in Ausnahmesituationen stets über unseren Erwartungen. Frau XY war eine gewissenhafte und eigenverantwortlich arbeitende Mitarbeiterin, die an neue Aufgaben planvoll heranging und diese systematisch erledigte. Die ihr übertragenden  Aufgaben erledigte Frau XY somit stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Das Verhalten von Frau XY gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit vorbildlich. Mit ihrer Teamorientierung, Kooperations- und Hilfsbereitschaft erwarb sie sich stets Respekt und Anerkennung.

Das zunächst bis … befristete Arbeitsverhältnis wurde aufgrund der gezeigten sehr guten Leistungen zweimalig bis zum … verlängert. Eine weitere Verlängerung war aus rechtlichen Gründen und aufgrund des Studienabschlusses nicht möglich. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und danken ihr für die zu jeder Zeit sehr gute Arbeit. Für ihre berufliche wie persönliche Zukunft wünschen wir Frau XY alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Klaus Schiller

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Zeugnis
« Antwort #1 am: April 18, 2006, 19:50:29 Nachmittag »
Der wertende Teil des Zeugnisses besteht aus Standard-Textbausteinen, die Sie auch in unserer Formulierungs-Datenbank finden (siehe http:// http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php).
Die Aussagen entsprechen mehrheitlich den Noten 1 und 2, als Gesamtnote wird eine 1 vergeben. Je nach Aufgaben (die Sie nicht nennen) wäre es ggf. sinnvoll, dass auf die Kenntnisse genauer eingegangen wird und zudem auch der nicht unwichtige Abschnitt "Fähigkeiten" (rasche Auffassungsgabe, sicheres Urteilsvermögen...) berücksichtigt wird.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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