Die Aussagen beziehen sich auf:
Arbeitsbereitschaft:
Die Leistungsbereitschaft war stets gut.
Arbeitsbefähigung:
Er beherrscht verkäuferische Argumentationstechniken
Hervorzuheben ist seine schnelle Auffassungsgabe.
Fachwissen:
Mit unseren Textverarbeitungsprogrammen war er gut vertraut.
Arbeitserfolg:
und erzielte im Verbundgeschäft gute Abschlussquoten.
Verhalten:
Wegen seiner zuvorkommenden Art war er bei Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen beliebt.
Schlussteil:
Das Arbeitsverhältnis endet heute auf Wunsch von ihm. Wir wünschen ihm weiterhin, beruflich und privat, alles Gute.
Die Aussagen entsprechen den Noten 2-3, wichtige Angaben fehlen aber, z.B. dynamische Attribute (motiviert, engagiert) sowie die unverzichtbare Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit
Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. So ist die Kompetenz mit der Aussage "Mit unseren Textverarbeitungsprogrammen war er gut vertraut" sicherlich nicht ausreichend beschrieben. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php