Autor Thema: Zeugnisanalyse  (Gelesen 3674 mal)

Gast2007

  • Gast
Zeugnisanalyse
« am: Juli 29, 2007, 14:57:20 Nachmittag »
Hallo,

ich befinde mich derzeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis; nach meiner Weiterbildung zum Technischen Fachwirt musste ich wider Erwarten feststellen dass in meiner Firma mittel- und langfristig keine Chance auf den Einsatz meiner neu erworbenen Qualifikation besteht.
Ich habe daher ein Zwischenzeugnis zwecks externer Bewerbungen angefordert, dieses weist folgende Textpassagen auf:

"Herr .... erfüllt die ihm übertragenen Aufgaben mit Interesse, Selbstständigkeit, Geschick und großer Sorgfalt zu unserer vollsten Zufriedenheit. Bei Übernahme neuer Arbeitsaufgaben zeigte er eine sehr gute Auffassungsgabe".

Thema Vorgesetzte:
"Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern ist jederzeit tadellos."

Es wäre nett wenn mir einer der hier in dem Forum anwesenden Zeugnisanalytiker die Schulnoten für diese Beurteilungen ermitteln könnte.

Herzlichen Dank!!

Steffen69

  • Gast
Zeugnisanalyse
« Antwort #1 am: August 01, 2007, 02:18:13 Vormittag »
Der Leistungsteil eines wohl geordneten Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann mit der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit.
 
Eine pauschale Aneinanderreihung von Schlagworten ohne Rücksicht auf die strukturelle Zuordnung ("mit Interesse, Selbstständigkeit, Geschick und großer Sorgfalt zu unserer vollsten Zufriedenheit") ist keinesfalls eine angemessene Würdigung überdurchschnittlicher Leistungen. Und was ist mit den anderen Leistungsaspekten, wie z.B. Wissen und Erfolgen? Wird dazu nichts gesagt?

Gast2007

  • Gast
Zeugnisanalyse
« Antwort #2 am: August 02, 2007, 13:19:39 Nachmittag »
Nein, das waren die einzigen Bewertungen. Ist das nun als allgemein schlechtes Zeugnis zu werten oder kann man davon ausgehen, das wenn ein befähigter Mensch der das Zeugnis liest schon bemerkt dass das Zeugnis in seiner Ausführung eher knapp bemessen ist aber dennoch gute Leistungen herauslesen kann?

Gruß

Demel

  • Gast
Zeugnisanalyse
« Antwort #3 am: August 03, 2007, 00:50:29 Vormittag »
Tja, das ist eine gute Frage. Eigentlich sollte die Leistungsbewertung in etwa ähnlich lang sein wie die Leistungswertung. Und wenn Arbeitgeber 10, 15 Zeilen über die Pflichten/Aufgaben schreiben, aber nur ganz wenig über die Leistung, klingt das dann nicht gerade begeistert.

Vor allem wenn Selbstverständlichkeiten wie "Interesse" genannt sind(steht nur in AZUBI-Zeugnissen, ist bei erwachsenen Arbeitnehmern  eigentlich selbstverständlich), gleichzeitig wichtige Angaben (z.B. zum Engagement, zum Wissen, zum Erfolg usw) komplett fehlen.  
Nein, ein gutes Zeugnis ist definitiv ausführlicher.

Ich kann dir empfehlen, einen unterschriftsreifen Eigenentwurf einzureichen. Bekommst du nach deinen Vorstellungen von Fachleuten geschrieben (hier bei arbeitszeugnis.de für 79 Euro).


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