Autor Thema: Zeugnisbeurteilung  (Gelesen 3342 mal)

rossa-rosa

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Zeugnisbeurteilung
« am: September 03, 2005, 08:55:32 Vormittag »
Hallo,

wie ist das nachstehende Zeugnis zu beurteilen? Ist der Satz "... erkannte das Wesentliche ..." negativ zu bewerten?


Zeugnis


Herr xxx, geb. am xxx, wohnhaft in PLZ Ort, Straße Nr., war vom xx.xx.2xxx bis xx.xx.2005 als Vertriebsmitarbeiter im Bereich xxx- und xxxverkauf für die xxx Industrie in unserem Unternehmen beschäftigt.

Herr xxx übernahm dabei die selbständige Betreuung des Vertriebsgebiets xxx (xxx und xxx) sowie xxx. Er setzte sich jederzeit mit großem Engagement, Überblick und sicherem Urteilsvermögen ein und erbrachte weit überdurchschnittliche Leistungen.


Im wesentlichen bestanden seine Aufgabe in der

- Akquisition von Neukunden und Aufträgen
- Betreuung des bestehenden Kundenkreises durch Verkaufsberatung und Kontaktpflege
- Projektierung und Auslegung von Anlagen auf der Basis standardisierter Einzelkomponenten mit Angebotsbearbeitung
- Führung von Verkaufsverhandlungen und Tätigen von Abschlüssen
- Koordinierung von Verkaufsaktivitäten mit den zuständigen Handelsvertretern
- Marktbeobachtung
- Betreuung von OEM- und multinationalen Kunden

Seine sorgfältige Arbeitsweise, seine Zuverlässigkeit sowie sein sehr guter Umgang mit Kunden und Handelsvertretern sind besonders hervorzuheben. Er überblickte komplexe Zusammenhänge, erkannte das Wesentliche und war immer in der Lage, Lösungsvorschläge aufzuzeigen. Herr xxx zeigte Eigeninitiative und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft. Auch unter Belastung arbeitete er stets zuverlässig und gewissenhaft.

Wir haben Herrn xxx als motivierten und verantwortungsbewußten Mitarbeiter kennengelernt, der alle ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte.

Bei seinen Vorgesetzten war er ein geschätzter Mitarbeiter. Zu seinen Kolleginnen und Kollegen hatte er ein gutes Verhältnis. Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei.

Herr xxx verläßt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr, danken ihm für die stets guten Leistungen und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg für die berufliche Zukunft und persönlich alles Gute.


PLZ Ort, 15.08.05


xxx xxx



ppa. Vorname, Nachname
(Leitung xxx und xxx / xxx)

Klaus Schiller

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Zeugnisbeurteilung
« Antwort #1 am: September 04, 2005, 21:56:20 Nachmittag »
Zunächst ist das Zeugnis sehr ungewöhnlich strukturiert, so nimmt es z.B. bereits in der Einleitung eine Leistungsbewertung vor („Er setzte sich jederzeit mit großem Engagement, Überblick und sicherem Urteilsvermögen ein und erbrachte weit überdurchschnittliche Leistungen“). Die übliche Reihenfolge ist: Einleitung („trat am ... bei uns ein...“), Werdegang, Stellenbeschreibung, Leistungsteil und Verhaltensteil, Beendigungsformel. Der Leistungsteil formuliert in einem wohlgeordneten Zeugnis nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und Abschnitt 5 (Arbeitserfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.  

Wichtig wäre zudem, dass auf konkreten Akquisitionserfolge eingegangen wird und im Verhaltensteil („Bei seinen Vorgesetzten war er…“) unbedingt auch das Verhalten zu (potentiellen) Kunden ebenso Erwähnung findet wie die für diese Stelle entscheidenden Verhaltensattribute (z.B. Akquisitions- und Überzeugungsvermögen, Kontaktstärke…).  
Zu den weiteren kleinen Auffälligkeiten zählt u.a. die Formulierung „Wir haben ihn kennen gelernt als…“ (statt konkret „Er war…“, siehe auch Urteilsdatenbank, Stichwort Formulierung "kennen gelernt).

Ist der Satz "... erkannte das Wesentliche ..." negativ zu bewerten?
Es handelt sich um einen Standard-Textbaustein, der leicht abgewertet wurde und in der Note 2 ursprünglich lautet: "Er überblickte schwierige Zusammenhänge, erkannte das Wesentliche und zeigte schnell gute, praktikable Lösungen auf, die er stets gewinnbringend umsetzte."

Die sehr gute Gesamtnote ("stets zur vollsten Zufriedenheit") ist aufgrund der eher guten bis befriedigenden Einzelwertungen nicht wirklich glaubwürdig.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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