Zunächst ist das Zeugnis sehr ungewöhnlich strukturiert, so nimmt es z.B. bereits in der Einleitung eine Leistungsbewertung vor („Er setzte sich jederzeit mit großem Engagement, Überblick und sicherem Urteilsvermögen ein und erbrachte weit überdurchschnittliche Leistungen“). Die übliche Reihenfolge ist: Einleitung („trat am ... bei uns ein...“), Werdegang, Stellenbeschreibung, Leistungsteil und Verhaltensteil, Beendigungsformel. Der Leistungsteil formuliert in einem wohlgeordneten Zeugnis nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und Abschnitt 5 (Arbeitserfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.
Wichtig wäre zudem, dass auf konkreten Akquisitionserfolge eingegangen wird und im Verhaltensteil („Bei seinen Vorgesetzten war er…“) unbedingt auch das Verhalten zu (potentiellen) Kunden ebenso Erwähnung findet wie die für diese Stelle entscheidenden Verhaltensattribute (z.B. Akquisitions- und Überzeugungsvermögen, Kontaktstärke…).
Zu den weiteren kleinen Auffälligkeiten zählt u.a. die Formulierung „Wir haben ihn kennen gelernt als…“ (statt konkret „Er war…“, siehe auch Urteilsdatenbank, Stichwort Formulierung "kennen gelernt).
Ist der Satz "... erkannte das Wesentliche ..." negativ zu bewerten?
Es handelt sich um einen Standard-Textbaustein, der leicht abgewertet wurde und in der Note 2 ursprünglich lautet: "Er überblickte schwierige Zusammenhänge, erkannte das Wesentliche und zeigte schnell gute, praktikable Lösungen auf, die er stets gewinnbringend umsetzte."
Die sehr gute Gesamtnote ("stets zur vollsten Zufriedenheit") ist aufgrund der eher guten bis befriedigenden Einzelwertungen nicht wirklich glaubwürdig.