Autor Thema: Zeugniss gut oder schlecht?  (Gelesen 3901 mal)

Goldfischchen

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Zeugniss gut oder schlecht?
« am: Januar 26, 2006, 10:47:55 Vormittag »
Hallo,

ich habe gestern mein Arbeitszeugniss erhalten und bin damit überhaupt nicht zufrieden.  Es war eine eine relativ kleine Firma und derjenige der das Zeugniss geschrieben hat, hat dies auch noch nie getan.

Wie bewertet Ihr diese Arbeitszeugniss?


"Frau ........................, wohnaft....... usw.
Folgende unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse hat Frau .... dabei durchlaufen:

dann halt die Aufzählung.

Die Firma ..... ist ein Unternehmen, welches eine individuelle, ambulante Senioren- und Krankenpflege in der häuslichen Umgebung durchführt.

Frau .... erfüllte alle zur ambulanten Pflege gehörenden Aufgaben innerhalb der Grundpflege und Hauswirtschaft stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Jetzt erfolgt die Aufzählung der Aufgabenbereiche.

Während ihrer Beschäftigungszeit hat sie immer rege an Teamsitzungen und Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen und zeigte sich dabei äußerst kreativ und konstruktiv. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und unseren Kunden ist liebevoll und loyal.
Hervorzuheben ist ihre ständige Bereitschaft auch bei Mehrbelastung einzuspringen.

Wir bedauern die notwendige betriebliche Kündigung von Frau .... und wünschen ihr abschließend im Privat- und Berufsleben für die Zukunft viel Glück und Erfolg.

Klaus Schiller

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Zeugniss gut oder schlecht?
« Antwort #1 am: Januar 26, 2006, 12:35:25 Nachmittag »
Die Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit verweist auf die Gesamtnote 2 ("gut"). Von allen relevanten Leistungsaspekten geht das Zeugnis aber nur auf die Bereitschaft zur Mehrarbeit ein, d.h. generelles Engagement, Fähigkeiten, Wissen/Kompetenz, Arbeitsweise und Arbeitserfolg bleiben unerwähnt. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen" = die Leistungen wurden nicht erbracht , Note mangelhaft).

Auf den Glückswunsch sollte verzichtet werden, da er negativ für Beurteilte ausgelegt werden könnte (benötigt Glück zum beruflichen (privaten) Weiterkommen, die Leistungen allein reichen dafür nicht aus).

Aber ganz ohne Kenntnis der konkreten Tätigkeitsprofile lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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gast

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Zeugniss gut oder schlecht?
« Antwort #2 am: Januar 27, 2006, 12:30:25 Nachmittag »
Hab nochmal mit meinem Chef gesprochen und ein neues erhalten. ist das jetzt besser?


Arbeitszeugnis

Frau ......., geborene ......, geb. am ..... in ....., wohnhaft ....... war vom 01.12.1999 bis 28.02.2006 in unserem Unternehmen als Heiler.... beschäftigt. Folgende unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse hat Frau ...... dabei durchlaufen:

Vom 01.12.1999 – 31.03.2001: Aushilfstätigkeit. Ab dem 01.04.2001 bis Dezember 2002 auf ¾ Stelle. Danach kamen Mutterschutz und Erziehungsurlaub. Von April bis Juli 2003 wieder Aushilfstätigkeit. Ab dem 01.08.2003 – 28.02.2006 auf halbe Stelle.

Die Firma ...... ist ein Unternehmen, welches eine individuelle, ambulante Senioren- und Krankpflege in der häuslichen Umgebung durchführt.

Zu ihren Aufgaben zählten neben der Grundpflege auch Krankenbeobachtung und die Durchführung aller notwendigen pflegerischen Prophylaxen (Dekubitus, Pneumonie, Kontraktur und Thrombose) sowie Mobilisation, Umgang mit Ausscheidungen und die Zubereitung und Verabreichung von Mahlzeiten, als auch die Übernahme von allen anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Wäschepflege, Kundeneinkauf, Wohnungsreinigung etc. mit entsprechender Dokumentation.

Weiterhin erhielt ..... bei uns Einblick in alle speziellen behandlungspflegerischen Maßnahmen.

...... erfüllte alle zur ambulanten Pflege gehörigen Aufgaben innerhalb der Grundpflege und Hauswirtschaft stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Sie war eine aufgeschlossene und versierte Mitarbeiterin, die aufgrund ihrer Fachkenntnisse jederzeit flexibel eingesetzt werden konnte. Frau .... hat, Ihrer Ausbildung entsprechend, ihre Position stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeübt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht in bester Weise entsprochen.

Sie identifizierte sich absolut mit ihren Aufgaben und dem Unternehmen und stellte persönliche Belange bei Notwendigkeit stets zurück.
Dank ihrer sehr guten Auffassungsgabe und ihres enormen Fleißes konnte Frau ...... sich sehr gute praktische Kenntnisse aneignen. Sie hat durch ihre Leistungen bewiesen, dass sie für anspruchsvollere Aufgaben geeignet ist.

Frau ..... wurde von Vorgesetzten, Kollegen und unseren Kunden als fleißige und freundliche Mitarbeiterin geschätzt.

Wir bedauern die notwendige betriebliche Kündigung von Frau .....und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute

Klaus Schiller

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Zeugniss gut oder schlecht?
« Antwort #3 am: Januar 27, 2006, 18:26:46 Nachmittag »
Ich beantworte Ihnen gerne konkrete Fragen, für eine Komplett-Einschätzung muss ich Sie aus Zeitgründen aber momentan leider auf den Zeugnistest (16 €) verweisen (http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php).


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