Ein Zeugnis besteht im Leistungsteil aus bis zu acht Abschnitten, hierzu gehören vor allem das Engagement, die Fähigkeiten, das Wissen, die Arbeitsweise und der Erfolg. Diese Einzelwertungen werden dann in der so genannten Leistungszusammenfassung zu einer Gesamtnote zusammengefasst (z.B. „Sie erledigte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit“). Diese alles entscheidende Leistungszusammenfassung fehlt hier, was als Hinweis auf Leistungsmängel gedeutet werden kann. Auch auf den Erfolg geht das Zeugnis nicht ein (Qualität, Quantität, Termintreue).
Darüber hinaus wirkt die Wertung sehr pauschal und nicht auf das Profil einer Reiseverkehrskauffrau abgestimmt (zum Vergleich ein Formulierungsvorschlag aus dem Abschnitt Fähigkeiten: „… war sie in der Lage, sich in den wechselnden Beratungsgesprächen jeweils sehr schnell zu orientieren, die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden sehr gut nachzuvollziehen, eine geeignete Vorauswahl zu treffen und ihnen somit optimale, individuelle Lösungen zu präsentieren.“)
Dies und weitere Auffälligkeiten (inhaltlich z.B. der Dank nur „für die Mitarbeit“ oder der fehlende Erfolgswunsch) wecken Zweifel an der ansonsten positiven Formulierungweise.
Auch stilistisch gibt es Auffälligkeiten. So wird ein Abschlusszeugnis in der Tat generell im Präteritum formuliert, nicht - wie ein Zwischenzeugnis – im Präsens. Personalpronomen („beherrscht
Ihren Arbeitsbereich“) werden klein geschrieben.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php