Autor Thema: Zitat: hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen  (Gelesen 14394 mal)

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Zitat: hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen
« am: September 09, 2004, 20:31:00 Nachmittag »
In meinem Zwischenzeugnis steht:

Sie hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen und ist starkem Arbeitsanfall gewachsen.

Deutet dies daraufhin, dass ich keine Eigeninitative ergriffen habe?

arbeitszeugnis.de

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gewachsen/ entsprochen
« Antwort #1 am: Februar 23, 2005, 17:40:23 Nachmittag »
Ähnlich wie bei der Leistungszusammenfassung ("stets zur vollsten Zufriedenheit" = Note 1, "zur Zufriedenheit" = Note 4) gibt es mit der Formulierung "den Anforderungen/ Belastungen/ Arbeiten gewachsen" oder "den Anforderungen entsprochen" auch bei der Befähigung und der Bereitschaft eine Notenskala. Sie lautet z.B.:

...war den Anforderungen/ Belastungen seines Arbeitsbereiches stets sehr gut gewachsen: Befähigung Note 1
... war den Anforderungen/ Belastungen seines Arbeitsbereiches stets gut gewachsen: Befähigung Note 2
... war den Anforderungen/ Belastungen seines Arbeitsbereiches gut gewachsen: Befähigung Note 3
... war den Anforderungen/ Belastungen seines Arbeitsbereiches gewachsen: Befähigung Note 4
... war den Anforderungen/ Belastungen seines Arbeitsbereiches im Wesentlichen gewachsen: Befähigung Note 5

Die zitierte Aussage "Sie hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen und ist starkem Arbeitsanfall gewachsen" entspricht daher - für sich betrachtet - der Note 4.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de


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