Autor Thema: Zu kurzes Arbeitszeugnis?  (Gelesen 3140 mal)

sunshine79

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Zu kurzes Arbeitszeugnis?
« am: Juli 07, 2005, 19:50:42 Nachmittag »
Hallo, ich habe vor kurzem mein Arbeitszeugnis erhalten. Leider fehlen da aber jegliche Beschreibungen der Tätigkeiten/Arbeiten, die ich ausgeführt habe.
Man muss aber dazu sagen, das ich in einem Handwerksbetrieb gearbeitet habe und ich nicht weiss, ob sich mein ehem. Chef mit dem korrekten Aufbau eines Arbeitszeugnisses auskennt.

Hier mal ein Auszug aus meinem Zeugnis:

... Frau XXX hat vom 14.09.98 bis 31.01,02 in meinem Betrieb die Ausbildung als Bäckerin absolviert.
Nach bestandener Abschlussprüfung hat Sie als Gesellin vom 01.02.02 bis 31.12.04 bei mir gearbeitet. Frau XXX erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets sorgfältig und zu meiner vollen Zufriedenheit.
Auf eigenen Wunsch schied XXX XXX zum Zwecke der Weiterbildung zum Meister am 31.12.04 aus meinem Betrieb aus.

Ich wünsche Ihr für die Zukunft alles Gute und auf ihrem beruflichen Weg viel Erfolg.
...

Wie man sehen kann, keinerlei Tätigkeitsbeschreibungen und allgemein sehr kurz gehalten.
Ich weiss ja nicht, ob im Handwerk solch kurze Zeugnisse normal sind, oder obs da der Schreiber eilig hatte... ;-)
Kann/Muss ich das so akzeptieren, oder soll ich am besten gleich eine Änderung fordern?

Für eventuelle Antworten schon mal vielen Dank.

Klaus Schiller

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Zu kurzes Arbeitszeugnis?
« Antwort #1 am: Juli 08, 2005, 02:23:10 Vormittag »
Es ist richtig, dass Zeugnisse für handwerkliche Berufen oft eher knapp ausfallen. Dennoch muss eine Auflistung der Aufgaben ebenso erfolgen wie eine differenzierte Leistungs- und Verhaltensbewertung. Die einzigen Aussagen zur Leistung sind hier: "....stets sorgfältig und zu meiner vollen Zufriedenheit".

Die "volle Zufriedenheit" ist die sogenannte Leistungszusammenfassung, die die zuvor erfolgten (in diesem Zeugnis aber fehlenden)  Einzelwertungen (u.a. zur Bereitschaft, zu Fähigkeiten, zum Wissen usw.) zu einer Gesamtnote (hier: Note 3) zusammenfasst. Wenn z.B. ein Zeugnis kein einziges dynamisches Attribut enthält, entsteht der Eindruck einer sehr unmotivierten, langsamen Mitarbeiterin.  

Auch ein Verhaltensteil fehlt völlig, das Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war also scheinbar mangelhaft. Dieser negative Eindruck wird unterstützt durch das Fehlen eines Danks und eines Bedauerns sowie durch Formulierungen wie "und auf ihrem beruflichen Weg viel Erfolg" (=den sie bei uns nicht hatte).

Über eine Ausbildung wird übrigens üblicherweise ein eigenes Ausbildungszeugnis erstellt, was im Abschlusszeugnis auch erwähnt werden sollte ( z.B. „Über den Ausbildungszeitraum liegt vom DATUM ein gesondertes Zeugnis vor“). Dem Ausbildungszeugnis kommt im weiteren Berufsleben oft eine wichtigere Bedeutung zu als dem ersten Arbeitszeugnis, da die Ausbildung die Basis für das gesamte Berufsleben darstellt. Zudem wird ein Ausbildungsverhältnis in einem Zeugnis ganz anders bewertet als ein normales Arbeitsverhältnis, was ebenfalls gegen eine Zusammenlegung beider Zeugnisse zu einem Abschlusszeugnis spricht.
 
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf. Wenn Sie einen verbesserten Zeugnisentwurf beim Arbeitgeber einreichen wollen, finden Sie weitere Informationen hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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