Autor Thema: Zwischenzeugnis aufgrund Auseinandersetzung  (Gelesen 4474 mal)

JessiKKa

  • Gast
Zwischenzeugnis aufgrund Auseinandersetzung
« am: Dezember 20, 2005, 14:06:46 Nachmittag »
Hallo an alle Forumbesucher,
hallo Herr Schiller,

habe aufgrund eines Streitgespräches mit der Geschäftsführung selber gekündigt und bin bis zur Beendigung meines Arbeitsverhältnisses freigestellt. Nach knapp vier Wochen habe ich endlich das Zwischenzeugnis (siehe unten) erhalten und bin eher der Meinung, daß das Zeugnis negativ behaftet ist und zu kurz ausfällt. Dazu sagen muss ich, daß ich für eine schnellere Bearbeitung eine Tätigkeitsbeschreibung eingereicht habe obwohl eine sehr ausführliche Stellenbeschreibung existiert - Verschleppung! Meine Firma hat ein Bonussystem in dem ich zumeist, wie ich denke, sehr gut bewertet wurde. Dieses Zwischenzeugnis hingegen ist mir zu dünn und nicht ausführlich genug formuliert. Habe auch bereits Kontakt zu meinem Vorgesetzten und der Personalabteilung aufgenommen und über meine Zweifel unterrichtet. Der Verlauf des Gesprächs sagt mir, dass hier keine Verbesserungen vorgenommen werden. Ich denke jetzt schon an Klagen.
 
Ich habe die Punkte der bereitgestellten Checkliste überprüft und konnte folgendes feststellen.
- Die Einleitung und beruflicher Werdegang fehlen
- In der Aufgabengliederung sowie Beurteilung fehlt der Punkt Personalführung und einige wenige Punkte.
- Fehler in der Struktur z.B. Fachkenntnisse vor Arbeitsbereitschaft
- Wie kann ich den Satz im Zusammenhang zur restlichen Beurteilung verstehen? "Er zeichnet sich durch großen Ideenreichtum aus, entwickelt häufig wertvolle, konstruktive Vorschläge und wirkt bei deren Umsetzung sehr erfolgreich mit".
- Es fehlen die Beurteilung zu den geleisteten Projektarbeiten bei denen ich erfolgreich mitgewirkt habe.

Vielleicht sehe ich alles zu Schwarz und das ist ein akzeptables Zeugnis.
Was meinen die Forumbesucher?!

Schon jetzt vielen Dank für Eure/Ihre Antworten

Zwischenzeugnis


Herr ….., geb. am … in …, ist seit dem …. in unserem Hause als stellvertretender Lagerleiter für unser Lager in ….. beschäftigt.

Zu seinen Aufgaben gehört im Wesentlichen

- Personaleinsatzplanung und Organisation der Arbeitsabläufe im Lager Sicherstellung des Materialflusses innerhalb des Lagers
- Überwachung der Pflege und Wartung der technischen Arbeitsmittel
- Bedarfsermittlung an Arbeitsmittel für den täglichen Bedarf
- Anlage und Verwaltung der Lagerplatzdaten und –bestände in SAP (WM & IM)
- Anlage und Verwaltung der Materialstammdaten in SAP innerhalb des Lagers
- Bearbeiten und Prüfen von eingehenden Reklamationen und Retouren sowie der Entsorgung per Sondermüll
- Erarbeitung, Schulung und Umsetzung von lagerinternen Verfahrensanweisungen.

Darüber hinaus ist Herr …… Sicherheits- und HSE-Beauftragter (Health, Safety und Environment). Dabei ist er mit der Umsetzung und Schulung der Anforderungen im Zusammenhang mit HSE betraut. Zusätzlich ist er der verantwortliche Ausbilder für die Auszubildenden zur Fachkraft für Lagerlogistik.

Herr …… hat sich im Laufe der Zeit ein umfangreiches Fachwissen angeeignet, das er in seinem Aufgabengebiet überzeugend einsetzt. Er zeigt Engagement und Eigeninitiative. Er zeichnet sich durch großen Ideenreichtum aus, entwickelt häufig wertvolle, konstruktive Vorschläge und wirkt bei deren Umsetzung sehr erfolgreich mit. Herr ….. stellt sich auf veränderte Situationen schnell ein und ist den Anforderungen und Belastungen seiner Position gut gewachsen. Er plant und organisiert seine Arbeit selbständig, geht dabei systematisch und zielstrebig vor. Die Arbeitsweise von Herrn ….. ist zügig und termingerecht. Dadurch erzielt Herr …… gute Ergebnisse. Er erledigt seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Herr ….. trägt aufgrund seiner kompetenten  und zuverlässigen Art zu einer guten Zusammenarbeit bei. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten  und Mitarbeitern ist stets einwandfrei. Herr ….. erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch.

Ort, Datum

Firma



Abteilungsleiter         Personalreferentin

Klaus Schiller

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Zwischenzeugnis aufgrund Auseinandersetzung
« Antwort #1 am: Dezember 21, 2005, 13:29:41 Nachmittag »
Zu Ihren konkreten Fragen:

- Die Einleitung und beruflicher Werdegang fehlen
Der Werdegang wird bei Zwischenzeugnissen meist nicht vollständig, sondern nur für den Zeitraum bis zum letzten Zwischenzeugnis beschrieben. Da das Ausscheiden aber bereits feststeht, sollte ein "Vorläufiges (Abschluss-) Zeugnis" erteilt werden, kein Zwischenzeugnis.

- In der Aufgabengliederung sowie Beurteilung fehlt der Punkt Personalführung und einige wenige Punkte.
Die Führungsleistung wird in der Tat nicht beurteilt.

- Fehler in der Struktur z.B. Fachkenntnisse vor Arbeitsbereitschaft
Das allein ist noch kein Strukturmangel.

- Wie kann ich den Satz im Zusammenhang zur restlichen Beurteilung verstehen? "Er zeichnet sich durch großen Ideenreichtum aus, entwickelt häufig wertvolle, konstruktive Vorschläge und wirkt bei deren Umsetzung sehr erfolgreich mit".
Die Aussagen des Zeugnisses entsprechen den Einzelnoten 2 und 3 (Gesamtnote 2), sind aber recht knapp und pauschal formuliert. D.h. sie könnten prinzipiell zu jeder Stelle passen. Diese Standard-Aussage gehört zur Arbeitsbefähigung.

- Es fehlen die Beurteilung zu den geleisteten Projektarbeiten bei denen ich erfolgreich mitgewirkt habe.
Eine angemessene Würdigung guter Leistungen sollte ohnehin weniger pauschal ausfallen, dies gilt insbesondere auch für den Arbeitserfolg ("erzielt …… gute Ergebnisse").
 
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

JessiKKa

  • Gast
Zwischenzeugnis aufgrund Auseinandersetzung
« Antwort #2 am: Dezember 21, 2005, 21:18:30 Nachmittag »
Herr Schiller,

vielen Dank für ihre Ausführungen zu meinen Fragen. Wie ich mir schon dachte ist das Zeugnis recht dünn und meinen Bewerbungen werde ich dieses auf keinen Fall beilegen. Jetzt möchte ich nur hoffen, dass mein Arbeitgeber mir ein neues und besseres ausstellt.

Viele Grüße


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