Autor Thema: Zwischenzeugnis aufgrund Wechsel Vorgesetzten  (Gelesen 6758 mal)

I.G.

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Zwischenzeugnis aufgrund Wechsel Vorgesetzten
« am: Februar 22, 2006, 16:00:05 Nachmittag »
Hallo,

aufgrund des bevorstehenden Wechsels meines Vorgesetzten habe ich nach Bekanntgabe des genauen Termins vor geraumer Zeit bei meiner Personalabteilung die Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses beantragt.

Aus diversen Gründen wurde der Termin des Vorgesetztenwechsels um einige Monate verschoben.

Seit meinem Antrag vor 9 (!) Monaten habe ich noch nichts von meinem beantragten Zwischenzeugnis gesehen. Mein derzeitiger Vorgesetzter wird Ende April das Unternehmen verlassen.

Meine Fragen:
- Besteht ein Rechtsanspruch meinerseits auf ein qu. Zwischenzeugnis?
- Gilt eine Email als zulässiger Antrag zur Erstellung eines Zwischenzeugnisses?
- Bis wann muss mir das Zwischenzeugnis vorliegen? Bis spätestens zum letzten Beschäftigungstag meines Vorgesetzten im Unternehmen?

Herzlichen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
I.G.

Klaus Schiller

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Zwischenzeugnis aufgrund Wechsel Vorgesetzten
« Antwort #1 am: Februar 23, 2006, 14:41:17 Nachmittag »
Fragen zum Anspruch auf ein Zwischenzeugnis finden Sie hier beantwortet:  http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php

Wenn Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Mike

  • Gast
Zwischenzeugnis aufgrund Wechsel Vorgesetzten
« Antwort #2 am: Februar 23, 2006, 14:52:39 Nachmittag »
Ich bin zwar auch kein Anwalt aber ich sage mal unter Vorbehalt:

-Besteht ein Rechtsanspruch meinerseits auf ein qu. Zwischenzeugnis?
Ja, wenn der Arbeitgeber denn tatsächlich wechselt.

- Gilt eine Email als zulässiger Antrag zur Erstellung eines Zwischenzeugnisses?
Wenn der Eingang bestätigt wurde, ist der Antrag auch eingegangen. Es geht ja um die Nachweisbarkeit. Ist aber im Grunde egal, fällig wird das Zeugnis ja erst, wenn der Vorgesetzte wechselt, also zukünftig. Wielang Du schon wartest ist da unerheblich.  
 
- Bis wann muss mir das Zwischenzeugnis vorliegen? Bis spätestens zum letzten Beschäftigungstag meines Vorgesetzten im Unternehmen?
Es gibt keine Regelfrist. Aber sobald Dein Chef das Unternehmen verlassen hat, darf er das Zeugnis nicht mehr unterschreiben. Und die Unterschrift des (ausscheidenden) direkten Vorgesetzten ist schon wichtig.


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