Autor Thema: Zwischenzeugnis - bitte um ein Urteil  (Gelesen 1956 mal)

hanschke

  • Gast
Zwischenzeugnis - bitte um ein Urteil
« am: Februar 06, 2017, 18:55:44 Nachmittag »
Zitat
Herr xxx trat zum 1. August 2015 als Auszubildender im Ausbildungsberuf Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen in unseren Betrieb ein. Herr xxx wird seine Ausbildung voraussichtlich zum 31. Juli 2017 nach bestandener Prüfung vor der IHK erfolgreich abschließen.

Im Rahmen seiner Ausbildung durchlief er in unserem Haus folgende Abteilungen:

1. Rechnungswesen/Buchhaltung
2. Disposition Kleinwagen und LKW
3. Express- und Overnight

Hier wurde er mit abteilungsspezifischen Abläufen vertraut gemacht und eignete sich im Laufe der Zeit fundiertes Fachwissen an. Herr xxx zeichnete sich bereits nach kurzer Zeit durch eine schnelle Auffassungsgabe, große Flexibilität, Genauigkeit sowie rasches, wirtschaftliches und zielgerichtetes Arbeiten aus. Durch sein freundliches und kunden orientiertes Handeln trug Herr xxx sehr zum positiven Unternehmenserfolg bei.

Alle Aufgaben führt Herr xxx mittlerweile eigenständig und zu unserer vollsten Zufriedenheit aus. Sein Verhalten zu den Kollegen, den Kunden und der Geschäftsführung ist stets vorbildlich. Pünktlichkeit, Höflichkeit und Zuverlässigkeit sind für ihn selbstverständlich.

Mangels Personalbedarf bedauern wir sehr, dass wir Herrn xxx nach Beendigung der Ausbildung nicht in ein festes Angestelltenverhältnis übernehmen können.

Meine Lehrerin wünscht sich einen schönen Schluss wie

"Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg."

dieser soll laut Geschäftsführung auf das Abschlusszeugnis kommen. Sie findet das mit der Pünktlichkeit komisch. Da ich von mir sagen kann dass ich vor Arbeitsbeginn schon angefangen habe zu Arbeiten und auch Überstunden gemacht habe ist die Frage an euch ist der Punkt wirklich negativ weil das selbstverständlich eigentlich ist?

Matze78

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis - bitte um ein Urteil
« Antwort #1 am: Februar 08, 2017, 00:45:27 Vormittag »
Da fallen einige Dinge auf. Da die Ausbildung noch nicht beendet ist, sollten die Angaben nicht in der Vergangenheitsform stehen (z.B. "zeichnete sich ... trug Herr xxx sehr zum positiven Unternehmenserfolg bei.")  Es sollten nicht nur die Abteilungen genannt werden, sondern auch die Aufgaben. Floskeln wie "fundiertes Fachwissen" oder "mittlerweile eigenständig"  sind schwach durchschnittlich bis leicht unterdurchschnittlich. Problematisch ist es auch, wenn die Kollegen vor der Geschäftsführung genannt sind (dann war das Verhalten ggü. der Geschäftsführung in der Regel nicht angemessen). "Pünktlichkeit" muss man nicht erwähnen, wichtiger wären Angaben wie z.B. Teamortientierung.  Üblicherweise enthält ein AZUBI-Zeugnis auch einen Dank und Zukunftswünsche. Weitergehende Hilfe bekommst du bei Bedarf hier: www.arbeitszeugnis.de


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