Autor Thema: Zwischenzeugnis grundsetzlich kürzer als Endzeugnis?  (Gelesen 4233 mal)

Justitia

  • Gast
Zwischenzeugnis grundsetzlich kürzer als Endzeugnis?
« am: Juni 23, 2006, 14:24:48 Nachmittag »
Hallo Zusammen,

habe dieses Forum erst vor kurzem gefunden, da ich gerade auf dem Wege bin mich neu orientieren zu wollen und zu müssen.

Ich bin ein klassischer Zeitarbeiter. Aufgrund finanzieller Engpässe werde ich aller Vorraussicht nach ab nächtes Jahr keinen weiteren Vertrag erhalten.

Mein Arbeitgeber teilte mir dies vor kurzem mit und bot mir ein Zwischenzeugnis an. Gerne nahm ich dieses Angebot an und versuche mich nun mit diesem Zeugnis zu bewerben.

Nun habe ich eine grundsätzliche Frage:

Kann es sein, daß ein Zwischenzeugnis grundsätzlich kürzer ist als ein "Endzeugenis"?

Habe meine Zeugnis mit der Checkliste überprüft und festgestellt, daß meine Aufgabenbereiche nicht alle etwas ausführlicher beschrieben wurden.

Welche Bedeutung hat eigentlich der Satz: "Er erledigt seine Aufgaben mit überobligatorischer Einsatzbereitschaft......"

Ich denke, ich habe ein sehr gutes Zeugnis - welches meinen Qualifikationen und meinen Arbeitseinsatz wiederspiegelt.

Gruß Justitia.

Maggy

  • Gast
Zwischenzeugnis grundsetzlich kürzer als Endzeugnis?
« Antwort #1 am: Juni 23, 2006, 15:58:13 Nachmittag »
Der Unterschied ist: im Zwischenzeugnis fehlen normalerweise die (Abschieds-) Zukunftswünsche, es wird nur ggf. der Wunsch nach  einer weiteren Zusammenarbeit geäußert. Auch ein Bedauern äußert man im Zwischenzeugnis nicht, weil es nur bei ungekündigten Arbeitsverhältnissen ausgestellt wird.

Justitia

  • Gast
Zwischenzeugnis
« Antwort #2 am: Juni 23, 2006, 21:51:58 Nachmittag »
Vielen dank für den Hinweis. Bei meinem Zwischenzeugnis ist der Fall etwas anders. Bei mir ist eine Abschiedsformel und eine "Wunschformel" mit drin. Hat das nun was positives oder eher negatives zu bedeuten`?

gast

  • Gast
Zwischenzeugnis grundsetzlich kürzer als Endzeugnis?
« Antwort #3 am: Juni 26, 2006, 00:28:54 Vormittag »
Dann sollte es eigentlich ein "Vorläufiges Zeugnis" sein und kein Zwischenzeugnis. Ein Vorläufiges Zeugnis unterscheidet sich nur in der Zeitform von einem Abschlusszeugnis (Präsens statt Präteritum).  Ansonsten ist es identisch mit deinem späteren Abschlusszeugnis.  
Der Ausdruck "überobligatorische Einsatzbereitschaft" statt z.B. "überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft" ist sehr komisch.


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