Autor Thema: Zwischenzeugnis nach betriebsbedingter Kündigung  (Gelesen 4891 mal)

Juli

  • Gast
Zwischenzeugnis nach betriebsbedingter Kündigung
« am: September 30, 2011, 16:35:27 Nachmittag »
Hallo!

Das Arbeitsverhältnis meines Mannes wurde zum 31.10.2011 betriesbedingt gekündigt.
Das Unternehmen hat eine Größe von insgesamt 100 MA, die in 11 kleine GmbHs aufgeteilt sind.
Gestern hat er das Zwischenzeugnis erhalten.
Kann man das so lassen?Ich finde, einige Formulierungen sind unschön (Satzbau).Und welche Gesamtnote stellt es, so wie es ist, dar?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Beiträge !
Juli


Juli

  • Gast
Hier das Zeugnis
« Antwort #1 am: September 30, 2011, 16:37:15 Nachmittag »
Zwischenzeugnis
Herr XXXX, geboren am XXXXX in XXXX, trat am XXXXX 2010 als Softwareentwickler in unser Unternehmen ein. Er ist in der Softwareentwicklung eingesetzt.

Die XXXXXXX GmbH & Co. KG entwickelt und vertreibt die mobile Softwarelösung "XXXXX ", welche branchen-, ERP- und geräteunabhängig ist. Der Hauptfokus des Unternehmens liegt auf der Optimierung von Geschäftsprozessen in den Bereichen Lager, Produktion, Service und Vertrieb.

Seine Tätigkeiten umfassten im Rahmen seiner Beschäftigung insbesondere folgende Aufgabenfelder und Verantwortlichkeiten:
 Entwicklung von Offline Anwendungen im Bereich Service
 Konzipierung der Funktionen mit dem Kunden sowie die Verfassung und Abstimmung der Konzepte mit dem Kunden
 Eigenständige Installation sowie Inbetriebnahme der Software mit dem Kunden
 Entgegennahme von Fehlern, Behebung von Softwareproblemen und Begleitung der Übernahme in den Produktivbetrieb

Herr XXXX hat zudem zwei besonders komplexe Projekte eigenständig betreut und erfolgreich in den Produktivbetrieb begleitet. Er hat dabei alle auftretenden Probleme selbstständig und kompetent gelöst.

Juli

  • Gast
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« Antwort #2 am: September 30, 2011, 16:37:44 Nachmittag »
In seinem Arbeitsbereich verfügt Herr XXXXX über sehr gute Fachkenntnisse. Besonders hervorzuheben sind hierbei seine Fähigkeiten, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen und zu analysieren. Herr XXXXX löst die ihm übertragenen Aufgaben auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen stets sehr gut und mit Umsicht, Wissen und Effizienz. Mit seinen guten Leistungen sind wir stets sehr zufrieden.

Überdies setzt sich Herr XXXXXX stets mit äußerst beachtlichem Engagement in höchstem Maße für unser Unternehmen ein. Herr XXXXXX überzeugt stets durch seine persönliche Integrität und er verfügt in hohem Maße über die für diese Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist stets ausgezeichnet.
Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn XXXXXXXX ausgestellt. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um Herrn XXXXXXXX für die bisher geleistete sehr hervorragende Arbeit zu danken. Wir wünschen uns eine noch lange währende konstruktive Zusammenarbeit.

Ort, Datum

Name, Position

Parag66

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis nach betriebsbedingter Kündigung
« Antwort #3 am: Oktober 01, 2011, 21:09:22 Nachmittag »
An sich ist es sinnvoll, nur einen Beitrag einzustellen (bei dir sinds gleich drei), weil - je komplexer das Anliegen, umso schwieriger ist es auch, klar darauf zu antworten. Die Gesamtnote orientiert sich an der Leistungszusammenfassung, die lautet hier "Mit seinen guten Leistungen sind wir stets sehr zufrieden" und steht für die Gesamtnote 2.
Das passt nicht so ganz zu den teilweise übertriebenen Aussagen im Zeugnis, die eher für eine "Eins-plus-mit-Sternchen"  stehen, z.B. "sehr hervorragende Arbeit" oder "stets mit äußerst beachtlichem Engagement in höchstem Maße...". Auch mit Blick auf die sehr kurze Beschäftigungszeit wirkt das recht unausgewogen, wie in halbherziges Gefälligkeitszeugnis als Entschädigung für die Kündigung. 

 

Juli

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis nach betriebsbedingter Kündigung
« Antwort #4 am: Oktober 01, 2011, 21:53:27 Nachmittag »
Die Maximale Länge von Beiträgen beträgt hier wohl 2000 Zeichen.Ich bekam leider immer eine Fehlermeldung, so dass ich den Beitrag auf 3 Posts verteilen musste.Beschäftigung ging von Januar 2010 bis dato.

Grüße

Demel

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis nach betriebsbedingter Kündigung
« Antwort #5 am: Oktober 02, 2011, 16:41:30 Nachmittag »
Zitat
Die Maximale Länge von Beiträgen beträgt hier wohl 2000 Zeichen.Ich bekam leider immer eine Fehlermeldung, so dass ich den Beitrag auf 3 Posts verteilen musste.
Naja, das ist nicht Sinn der Sache. Es geht bei Zeichenbeschränkungen in Foren darum, dass die Anliegen nicht ausufern, sonst kann man auch nicht konkret antworten. Bei einer erforderlichen vollständigen Zeugnisanalyse sollte man auf Dienste wie den "Zeugnistest" von arbeitszeugnis.de zurückgreifen. Aber vermutlich ist deine Frage auch schon von Prag66 beantwortet. 


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