Autor Thema: Zwischenzeugnis - Unklarheiten  (Gelesen 3415 mal)

drRobertzZ

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Zwischenzeugnis - Unklarheiten
« am: Januar 23, 2006, 22:33:17 Nachmittag »
Erst einmal einen wunderschönen "Guten Abend",

ich habe mein Zwischenzeugnis (Fusion meiner Firma) schon mit der Checkliste überprüft. Es scheint vollständig zu sein, aber ein paar Textpassagen irritieren mich.

Vorab: Ich kann das Zeugnis jederzeit ändern oder vervollständigen lassen.

Zuerst kommen die nötigen Einleitungen und die Beschreibung der Tätigkeiten.

Dann der Leistungs- und Verhaltenteil:

Frau .... erledigte mit großem Einsatz, Interesse und Selbstständigkeit die ihr aufgetragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihre gute Auffassungsgabe, ihr ausgeprägtes Organisatorisches Geschick, Fleiß und Sorgfalt waren beste Voraussetzungen für die Bewältigung dieser Aufgaben.

Ihr Verhalten gegenüber Kunden und Lieferanten war immer einwandfrei.
Ihre natürliche Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft trugen dazu bei, unser positives Image weiter auszubauen. Diese Eigenschaften sorgen dafür, dass Frau .... auch bei den Kollegen beliebt war. Die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung war stets harmonisch und vertrauensvoll.

....

Liest sich eigentlich gut, nach einiger Überlegung kann man auch den einen oder anderen Satz "zweideutig" verstehen.
1. Interesse (Könnte man auch als "Interessierte sich, hat es aber nicht wirklich verstanden" sehen...oder sehe ich das zu kritisch?)
2. die ihr übertragenen Arbeiten (Schreibt man das heute noch? Klingt für mich nach "für den Rest interessierte sie nicht)
3. Muß das Verhalten gegenüber Vorgesetzten nicht vor den Kollegen kommen?

Dies sind die Sachen, die mir aufgefallen sind, falls es noch andere Unstimmigkeiten gibt, die ich nicht berücksichtigt habe, würde ich mich freuen auch hierzu einen Tipp zu bekommen.

Desweiteren möchte ich sagen, daß mein Chef laut Aussage mit meiner Arbeit sehr zufrieden ist. Ich denke also nicht, daß "schlechte" Dinge absichtlich im Zeugnis stehen, sondern eher "Unwissenheit", weil er nicht allzu oft damit beschäftigt ist Zeugnisse zu schreiben.

Danke und Grüße

Klaus Schiller

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Zwischenzeugnis - Unklarheiten
« Antwort #1 am: Januar 26, 2006, 00:46:16 Vormittag »
1. Interesse (Könnte man auch als "Interessierte sich, hat es aber nicht wirklich verstanden" sehen...oder sehe ich das zu kritisch?)
Interesse sollte selbstverständlich sein und wird üblicherweise nur in Ausbildungszeugnissen bescheinigt.

2. die ihr übertragenen Arbeiten (Schreibt man das heute noch? Klingt für mich nach "für den Rest interessierte sie nicht)
Die Aussage ist in dieser Form üblich, abwertend wäre hingegen die folgende Formulierungsweise: "Arbeiten, die ihr übertragen wurden, erledigte sie...".

3. Muß das Verhalten gegenüber Vorgesetzten nicht vor den Kollegen kommen?
Innerhalb eines Satzes ist die hierarchische Reihenfolge wichtig ("Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei"). In zwei aufeinanderfolgenden Sätzen halte ich die Reihenfolge für unwichtig.  

Ich habe mein Zwischenzeugnis (Fusion meiner Firma) schon mit der Checkliste überprüft. Es scheint vollständig zu sein
Die bloße Aneinanderreihung von Schlagworten ("mit großem Einsatz, Interesse und Selbstständigkeit", "gute Auffassungsgabe, ausgeprägtes Organisatorisches Geschick, Fleiß und Sorgfalt ") ist keine detaillierte Leistungsbewertung. Zudem fehlen bei den zitierten Aussagen zumindest Angaben zum Fachwissen und zum Erfolg. Die Aussage "waren beste Voraussetzungen für die Bewältigung dieser Aufgaben" ist missverständlich: Gute Voraussetzungen reichen nicht aus, das Ergebnis zählt.

Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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