1. Interesse (Könnte man auch als "Interessierte sich, hat es aber nicht wirklich verstanden" sehen...oder sehe ich das zu kritisch?) Interesse sollte selbstverständlich sein und wird üblicherweise nur in Ausbildungszeugnissen bescheinigt.
2. die ihr übertragenen Arbeiten (Schreibt man das heute noch? Klingt für mich nach "für den Rest interessierte sie nicht) Die Aussage ist in dieser Form üblich, abwertend wäre hingegen die folgende Formulierungsweise: "Arbeiten, die ihr übertragen wurden, erledigte sie...".
3. Muß das Verhalten gegenüber Vorgesetzten nicht vor den Kollegen kommen? Innerhalb eines Satzes ist die hierarchische Reihenfolge wichtig ("Das Verhalten gegenüber
Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei"). In zwei aufeinanderfolgenden Sätzen halte ich die Reihenfolge für unwichtig.
Ich habe mein Zwischenzeugnis (Fusion meiner Firma) schon mit der Checkliste überprüft. Es scheint vollständig zu sein Die bloße Aneinanderreihung von Schlagworten ("mit großem Einsatz, Interesse und Selbstständigkeit", "gute Auffassungsgabe, ausgeprägtes Organisatorisches Geschick, Fleiß und Sorgfalt ") ist keine detaillierte Leistungsbewertung. Zudem fehlen bei den zitierten Aussagen zumindest Angaben zum Fachwissen und zum Erfolg. Die Aussage "waren beste Voraussetzungen für die Bewältigung dieser Aufgaben" ist missverständlich: Gute Voraussetzungen reichen nicht aus, das Ergebnis zählt.
Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
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http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php