Guten Abend, Herr Schiller.
Meine Mutter hat vor knapp zwei Monaten nach über 32 Jahren Betriebszugehörigkeit ihre Kündigung erhalten und hat indes um ein Zwischenzeugnis gebeten. Nun würde es uns interessieren, wie dieses zu beurteilen ist, da ich persönlich demselben wenig Positives abgewinnen kann. Vorweg möchte ich noch anmerken, dass meine Mutter immer bereit gewesen ist, jeden neuen Arbeitsplatz, an dem Personal gebraucht wurde, zu erlernen, und darüber hinaus sich noch mit Ende 40 auf Schicht- und Samstagsarbeit einzustellen.
Vielen Dank im Voraus!
Frau XY trat am 16.08.1973 als Montagearbeiterin in unser Unternehmen ein.
Wir beschäftigten Frau XY zunächst im Bereich Leiterplattenfertigung. Zu ihren Aufgaben gehörten das Bestücken und Löten von Leiterplatten. Mit Wirkung vom 05.10.1977 wurde Frau XY als Küchenhilfe tätig und mit sämtlichen Küchenarbeiten einschließlich Reinigung der Kantine und Küche betraut.
Am 15.01.1985 wechselte Frau XY auf eigenen Wunsch in den Bereich Montage. Nach Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub im Mai 1991 wurde Frau XY in der zentralen Reparaturabteilung innerhalb der Montage eingesetzt.
Seit 01.06.2004 beschäftigen wir Frau XY in der Montage Kombiinstrumente mit Prüf- und Montagetätigkeiten verschiedener Endprodukte und Boardelektroniken.
Frau XY verfügt über gute Fachkenntnisse und gute Erfahrungen in ihrem Aufgabenbereich. Sie besitzt eine gute und schnelle Auffassungsgabe, zeigt Initiative, Fleiß und Eifer im erforderlichen Umfang und ist fähig und bereit, andere unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Frau XY arbeitet in ihrem Aufgabenbereich selbständig, genügend schnell und gleichmäßig, wobei die Arbeitssicherheitsvorschriften zuverlässig beachtet werden. Der Umgang mit Betriebsmitteln, sowie die Nutzung von Stoffen und Energie entsprechen den Anforderungen.
Wir schätzen Frau XY als eine zuverlässige Mitarbeiterin, die gut mit anderen zusammenarbeitet und sich gut anpasst. Das Verhalten von Frau XY gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen ist freundlich, höflich und zuvorkommend.
Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau XY ausgestellt.