Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 3116 mal)

d1o1m1

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: Januar 23, 2006, 06:22:21 Vormittag »
Da meine Leitung in den Mutterschutz gegeangen ist ,
habe ich ein Zwischenzeugnis verlangt . Daraufhin
bekam ich ein Standortbestimmungsbogen .
Nun wurde mir durch die nächst höhere Leitungsebene
mitgeteilt , dass mir kein Zwischenzeugnis zustehen würde .
Was ist richtig ?
Mir ist es wichtig ein Zeugnis zu haben , da beim letzten
Leitungswechsel dann gewaltig gemobbt wurde .

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Januar 23, 2006, 13:00:18 Nachmittag »
Ich möchte Sie auf unserer Rubrik "Häufige Fragen" verweisen (http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php):
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer gemäß § 109 der Gewerbeordnung Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses. Vor dem Zeitpunkt der Beendigung steht dem Arbeitnehmer lediglich in Ausnahmefällen die Erstellung eines sogenannten Zwischenzeugnisses zu. Hier sind bezüglich der Form und des Inhalts dieselben Grundsätze wie für das Zeugnis zu beachten. Allerdings müssen die Formulierungen des Zwischenzeugnis nicht mit denen des Schlußzeugnisses übereinstimmen.
Ein Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnissses kann beispielsweise bestehen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer demnächst kündigen will oder auch der Arbeitnehmer selbst an einer Kündigung interessiert ist. In diesen Fällen soll das Zwischenzeugnis dem Arbeitnehmer die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erleichtern. Weiterhin kann einem Zwischenzeugnis bei Versetzungen innerhalb eines Unternehmens, bei Wechsel des Vorgesetzten oder bei Änderung der Unternehmensstruktur Bedeutung zukommen.

Das Bundesarbeitsgericht urteilte: Bei der Auslegung des Begriffes "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen. Als triftige Gründe für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis werden allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge, z.B. Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber oder Konkurs, sowie bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, z.B. Versetzung, Fort- und Weiterbildung, geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr oder auch Wehr- oder Zivildienst.- BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
mein Zwischenzeugnis....na sowas...

Begonnen von Tomas

3 Antworten
2721 Aufrufe
Letzter Beitrag Dezember 28, 2010, 11:56:31 Vormittag
von TS
xx
Zwischenzeugnis Arbeiter im Straßenbau

Begonnen von Marco

0 Antworten
3882 Aufrufe
Letzter Beitrag März 14, 2012, 23:20:17 Nachmittag
von Marco
xx
Beurteilung Absatz im Zwischenzeugnis

Begonnen von Sandra W.

1 Antworten
2713 Aufrufe
Letzter Beitrag September 06, 2007, 21:00:50 Nachmittag
von Steffen69
xx
Zwischenzeugnis für die gesamte Beschäftigungsdauer?

Begonnen von Tom

1 Antworten
3118 Aufrufe
Letzter Beitrag März 12, 2007, 17:54:37 Nachmittag
von Maggy