Es ist sehr schwer, etwas zu einem Zeugnis zu sagen, wenn man den Beruf und die Aufgaben nicht kennt. Salopp gesagt: Das Zeugnis einer Abteilungsleiterin muss anders aussehen als das einer Bürohilfe. Und die Aufgabenbeschreibung und der wertende Teil müssen zusammen passen. D.h. wenn du organisatorische Aufgaben hattest, sollte Organisationsvermögen erwähnt werden, wenn du Kontakt zu Kunden hattest, müssen die auch Verhaltensteil genannt sein usw. Alles relevante muss genannt sein. Nicht nur die Ausaagen entscheiden also, sondern auch die "Leerstellen". Das macht die Zeugnisanalyse so schwierig.
Die Aussagen in deinem Zeugnis sind Textbausteine aus dem Haufe-Verlag, das ist alles im Dreier-Bereich. Eine Aussage wie " Ihre folgerichtige Denkweise kennzeichnet ihre sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen" heißt also nicht mehr und nicht weniger als dass deine Urteilsfähigkeit mit der Note 3 bewertet wird, denn das ist der entsprechende Dreier-Baustein aus der Literatur.
Zum Vergleich:
Note 1: Besonders hervorzuheben ist seine Urteilsfähigkeit, die ihn auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigt.
Note 2: Seine Urteilsfähigkeit ist geprägt durch seine klare und logische Gedankenführung, die ihn zu sicheren Urteilen befähigt.
Es reicht nicht immer aus, hier und da ein "stets" zu ergänzen, wie du siehst sind die Aussagen in anderen Noten auch anders formuliert. Und es sind nur Textbausteine, was für 6 Jahre Arbeit insgesamt recht unpersönlich wirkt.
Mit der Verhältnismäßigkeit hast du im Prinzip recht, das Zeugnis muss die ganzen sechs Jahre berücksichtigen. Dass deine Leistung überdurchschnittlich (Note 2) war musst du allerdings auch beweisen können. Anders wäre es, wenn der Arbeitgeber dir eine 4 gibt und du eine 3 willst. Genauer steht das hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.phphttp://www.arbeitszeugnis.de/faq.php