Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 6363 mal)

xy

  • Gast
Arbeitszeugnis
« am: Januar 06, 2006, 12:26:19 Nachmittag »
Was bedeutet in einem Zeugnis die Formulierung "... besitzt ein solides Urteilsvermögen" und "Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbietern war einwandfrei"?

Soll ich bei der 2. Formulierung aufeine Änderung in "stets einwandfrei bestehen"?

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Januar 08, 2006, 15:34:53 Nachmittag »
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Befähigung/ Urteilsvermögen: Note 2-3
... besitzt ein solides Urteilsvermögen

Verhalten: Note 2
"Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbietern war einwandfrei"

Soll ich bei der 2. Formulierung aufeine Änderung in "stets einwandfrei bestehen"?
Dies würde der Verhaltensnote 1 entsprechen, ist aber nur einer von zahlreichen wichtigen Aspekten.  

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
sad
Vergleich Arbeitszeugnis mit beanstandetem Arbeitszeugnis

Begonnen von Angekotzt85

5 Antworten
9938 Aufrufe
Letzter Beitrag März 16, 2015, 10:33:49 Vormittag
von Angekotzt
xx
Arbeitszeugnis: Angabe der Wochenstunden zulässig?

Begonnen von palme42

1 Antworten
7824 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 11, 2006, 02:08:55 Vormittag
von Demel
xx
Mein Arbeitszeugnis - gut?

Begonnen von Jenny

0 Antworten
3652 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 28, 2008, 14:28:01 Nachmittag
von Jenny
xx
Arbeitszeugnis gut nach Mobbing?

Begonnen von gast

1 Antworten
3773 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 29, 2006, 21:47:31 Nachmittag
von Klaus Schiller