Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 6703 mal)

xy

  • Gast
Arbeitszeugnis
« am: Januar 06, 2006, 12:26:19 Nachmittag »
Was bedeutet in einem Zeugnis die Formulierung "... besitzt ein solides Urteilsvermögen" und "Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbietern war einwandfrei"?

Soll ich bei der 2. Formulierung aufeine Änderung in "stets einwandfrei bestehen"?

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Januar 08, 2006, 15:34:53 Nachmittag »
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Befähigung/ Urteilsvermögen: Note 2-3
... besitzt ein solides Urteilsvermögen

Verhalten: Note 2
"Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbietern war einwandfrei"

Soll ich bei der 2. Formulierung aufeine Änderung in "stets einwandfrei bestehen"?
Dies würde der Verhaltensnote 1 entsprechen, ist aber nur einer von zahlreichen wichtigen Aspekten.  

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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