Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 6364 mal)

xy

  • Gast
Arbeitszeugnis
« am: Januar 06, 2006, 12:26:19 Nachmittag »
Was bedeutet in einem Zeugnis die Formulierung "... besitzt ein solides Urteilsvermögen" und "Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbietern war einwandfrei"?

Soll ich bei der 2. Formulierung aufeine Änderung in "stets einwandfrei bestehen"?

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Januar 08, 2006, 15:34:53 Nachmittag »
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Befähigung/ Urteilsvermögen: Note 2-3
... besitzt ein solides Urteilsvermögen

Verhalten: Note 2
"Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbietern war einwandfrei"

Soll ich bei der 2. Formulierung aufeine Änderung in "stets einwandfrei bestehen"?
Dies würde der Verhaltensnote 1 entsprechen, ist aber nur einer von zahlreichen wichtigen Aspekten.  

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
sad
Vergleich Arbeitszeugnis mit beanstandetem Arbeitszeugnis

Begonnen von Angekotzt85

5 Antworten
9938 Aufrufe
Letzter Beitrag März 16, 2015, 10:33:49 Vormittag
von Angekotzt
xx
Arbeitszeugnis Bewertung

Begonnen von Anja

0 Antworten
1784 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 05, 2017, 08:41:19 Vormittag
von Anja
xx
Arbeitszeugnis nach Vergleich im Kündigungsschutzprozess

Begonnen von Gast 0507

1 Antworten
4558 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 20, 2007, 22:07:50 Nachmittag
von Mike
xx
Frage zu einer Formulierung im Arbeitszeugnis

Begonnen von minni3333

1 Antworten
3189 Aufrufe
Letzter Beitrag April 16, 2013, 10:31:35 Vormittag
von Demel