Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 4451 mal)

Paddy

  • Gast
Arbeitszeugnis
« am: September 14, 2005, 13:37:58 Nachmittag »
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Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

1. Welche Aussagen bzw. Merkmale muss ein qualif. Arbeitzeugnis
enthalten?

2. Hat man auch als € 400 Kraft Anspruch auf ein qualif. Arbeits-
zeugnis oder nur wenn man eine sozialversicherungspflichtige
Tätigkeit ausübt?

Danke für Antworten!

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: September 14, 2005, 23:29:10 Nachmittag »
ich habe ein paar Fragen zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
1. Welche Aussagen bzw. Merkmale muss ein qualif. Arbeitzeugnis
enthalten?

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

2. Hat man auch als € 400 Kraft Anspruch auf ein qualif. Arbeits-
zeugnis oder nur wenn man eine sozialversicherungspflichtige
Tätigkeit ausübt?

Alle Erwerbstätigen haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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