Autor Thema: Auszubildender und Arbeitszeugnis  (Gelesen 3488 mal)

jotha

  • Gast
Auszubildender und Arbeitszeugnis
« am: Februar 21, 2006, 18:32:08 Nachmittag »
Muss ein nach der Ausbildung gekündigter bei der Suche nach Jobs ein Arbeitszeugnis vorzeigen?
Er hatdoch gelernt, ist ausgebildet worden und kann somit nicht an geleisteter Arbeit bewertet werden.
Oder wie ist das rechtlich / allgemein üblich??

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Auszubildender und Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Februar 22, 2006, 10:41:12 Vormittag »
Auch an Auszubildende werden Leistungs- und Verhaltensanforderungen gestellt. Und diese werden in einem Ausbildungszeugnis bewertet. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
sad
Vergleich Arbeitszeugnis mit beanstandetem Arbeitszeugnis

Begonnen von Angekotzt85

5 Antworten
9879 Aufrufe
Letzter Beitrag März 16, 2015, 10:33:49 Vormittag
von Angekotzt
xx
Arbeitszeugnis

Begonnen von evi

1 Antworten
4234 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 02, 2006, 11:01:58 Vormittag
von Klaus Schiller
xx
Arbeitszeugnis im Ausland

Begonnen von geiger

1 Antworten
3543 Aufrufe
Letzter Beitrag August 29, 2005, 02:07:04 Vormittag
von Klaus Schiller
xx
Frage zu meinem Arbeitszeugnis

Begonnen von martini

5 Antworten
4946 Aufrufe
Letzter Beitrag März 28, 2007, 13:07:34 Nachmittag
von killerschoki