Autor Thema: Auszubildender und Arbeitszeugnis  (Gelesen 3581 mal)

jotha

  • Gast
Auszubildender und Arbeitszeugnis
« am: Februar 21, 2006, 18:32:08 Nachmittag »
Muss ein nach der Ausbildung gekündigter bei der Suche nach Jobs ein Arbeitszeugnis vorzeigen?
Er hatdoch gelernt, ist ausgebildet worden und kann somit nicht an geleisteter Arbeit bewertet werden.
Oder wie ist das rechtlich / allgemein üblich??

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Auszubildender und Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Februar 22, 2006, 10:41:12 Vormittag »
Auch an Auszubildende werden Leistungs- und Verhaltensanforderungen gestellt. Und diese werden in einem Ausbildungszeugnis bewertet. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
sad
Vergleich Arbeitszeugnis mit beanstandetem Arbeitszeugnis

Begonnen von Angekotzt85

5 Antworten
10633 Aufrufe
Letzter Beitrag März 16, 2015, 10:33:49 Vormittag
von Angekotzt
xx
Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis bewerten

Begonnen von gast4711

3 Antworten
3975 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 26, 2009, 19:00:10 Nachmittag
von Demel
xx
krankheit im arbeitszeugnis erwähnt. ist das rechtens?

Begonnen von camus

4 Antworten
6860 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 18, 2005, 15:39:32 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Unklarheit bei Formulierung im Arbeitszeugnis

Begonnen von Elisabeth

1 Antworten
2650 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 09, 2010, 00:28:16 Vormittag
von Sprossel78