Autor Thema: Auszubildender und Arbeitszeugnis  (Gelesen 3538 mal)

jotha

  • Gast
Auszubildender und Arbeitszeugnis
« am: Februar 21, 2006, 18:32:08 Nachmittag »
Muss ein nach der Ausbildung gekündigter bei der Suche nach Jobs ein Arbeitszeugnis vorzeigen?
Er hatdoch gelernt, ist ausgebildet worden und kann somit nicht an geleisteter Arbeit bewertet werden.
Oder wie ist das rechtlich / allgemein üblich??

Klaus Schiller

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Auszubildender und Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Februar 22, 2006, 10:41:12 Vormittag »
Auch an Auszubildende werden Leistungs- und Verhaltensanforderungen gestellt. Und diese werden in einem Ausbildungszeugnis bewertet. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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