Autor Thema: Auszubildender und Arbeitszeugnis  (Gelesen 3739 mal)

jotha

  • Gast
Auszubildender und Arbeitszeugnis
« am: Februar 21, 2006, 18:32:08 Nachmittag »
Muss ein nach der Ausbildung gekündigter bei der Suche nach Jobs ein Arbeitszeugnis vorzeigen?
Er hatdoch gelernt, ist ausgebildet worden und kann somit nicht an geleisteter Arbeit bewertet werden.
Oder wie ist das rechtlich / allgemein üblich??

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Auszubildender und Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Februar 22, 2006, 10:41:12 Vormittag »
Auch an Auszubildende werden Leistungs- und Verhaltensanforderungen gestellt. Und diese werden in einem Ausbildungszeugnis bewertet. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
sad
Vergleich Arbeitszeugnis mit beanstandetem Arbeitszeugnis

Begonnen von Angekotzt85

5 Antworten
11400 Aufrufe
Letzter Beitrag März 16, 2015, 10:33:49 Vormittag
von Angekotzt
xx
Arbeitszeugnis bewerten

Begonnen von silas

5 Antworten
8800 Aufrufe
Letzter Beitrag Dezember 12, 2008, 03:45:56 Vormittag
von essetwokelt
xx
Hilfe !!!!!!!!!!!!! Arbeitszeugnis????

Begonnen von Mani

1 Antworten
3005 Aufrufe
Letzter Beitrag September 05, 2009, 16:16:56 Nachmittag
von Demel
xx
Kein Arbeitszeugnis in der Probezeit wegen längerer Krankheit?!

Begonnen von dawanda

2 Antworten
4791 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 13, 2010, 23:10:07 Nachmittag
von dawanda