Autor Thema: Auszubildender und Arbeitszeugnis  (Gelesen 3558 mal)

jotha

  • Gast
Auszubildender und Arbeitszeugnis
« am: Februar 21, 2006, 18:32:08 Nachmittag »
Muss ein nach der Ausbildung gekündigter bei der Suche nach Jobs ein Arbeitszeugnis vorzeigen?
Er hatdoch gelernt, ist ausgebildet worden und kann somit nicht an geleisteter Arbeit bewertet werden.
Oder wie ist das rechtlich / allgemein üblich??

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Auszubildender und Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Februar 22, 2006, 10:41:12 Vormittag »
Auch an Auszubildende werden Leistungs- und Verhaltensanforderungen gestellt. Und diese werden in einem Ausbildungszeugnis bewertet. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
sad
Vergleich Arbeitszeugnis mit beanstandetem Arbeitszeugnis

Begonnen von Angekotzt85

5 Antworten
10555 Aufrufe
Letzter Beitrag März 16, 2015, 10:33:49 Vormittag
von Angekotzt
xx
Arbeitszeugnis

Begonnen von trustin

1 Antworten
4045 Aufrufe
Letzter Beitrag November 23, 2016, 21:43:30 Nachmittag
von Kalli66
xx
altes Arbeitszeugnis hat einen Rechtschreibfehler, darf man selbst korrigieren?

Begonnen von Fragender

1 Antworten
3687 Aufrufe
Letzter Beitrag September 17, 2010, 18:27:04 Nachmittag
von Mike
xx
Arbeitszeugnis

Begonnen von V

1 Antworten
3172 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 23, 2007, 14:30:02 Nachmittag
von Stefan68