Autor Thema: Azubisprecher im Arbeitszeugnis  (Gelesen 4358 mal)

fred

  • Gast
Azubisprecher im Arbeitszeugnis
« am: April 07, 2007, 16:01:20 Nachmittag »
Hallo,

Ich es von Vorteil wenn ich meine Tätigkeit als Azubisprecher im Arbeitszeugnis aufführen lasse oder nicht? Kann ich als Querulant durchgehen wenn das in meinem Zeunis steht oder zeigt die Tätigkeit Engagement ?

Gilt das gleiche auch für die Tätigkeit als Gewerkschaftssprecher?

Danke

Fred

Mike

  • Gast
Azubisprecher im Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: April 07, 2007, 22:16:03 Nachmittag »
Es gibt z.B. folgendes Urteil:
Gewerkschaftliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers oder dessen Mitarbeit im Betriebsrat dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers in ein qualifiziertes Zeugnis ausgenommen werden. Auch mittelbare Aussagen, welche ein derartiges Engagement nahelegen, haben zu unterbleiben. - ArbG Ludwigshafen 18.3.1987 - 2 Ca 281/87

"Querulant" ist eine übertriebene Deutung, aber die Aussage würde zeigen, dass du auf eigenen Wunsch die Interessen der Kollegen gegen den Arbeitgeber vertrittst. Wichtiger sollte sein, dass deine Leistung gut und vorteilhaft bewertet wird.


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sad
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Das ist doch kein Arbeitszeugnis! Oder?

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