Autor Thema: Azubisprecher im Arbeitszeugnis  (Gelesen 4539 mal)

fred

  • Gast
Azubisprecher im Arbeitszeugnis
« am: April 07, 2007, 16:01:20 Nachmittag »
Hallo,

Ich es von Vorteil wenn ich meine Tätigkeit als Azubisprecher im Arbeitszeugnis aufführen lasse oder nicht? Kann ich als Querulant durchgehen wenn das in meinem Zeunis steht oder zeigt die Tätigkeit Engagement ?

Gilt das gleiche auch für die Tätigkeit als Gewerkschaftssprecher?

Danke

Fred

Mike

  • Gast
Azubisprecher im Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: April 07, 2007, 22:16:03 Nachmittag »
Es gibt z.B. folgendes Urteil:
Gewerkschaftliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers oder dessen Mitarbeit im Betriebsrat dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers in ein qualifiziertes Zeugnis ausgenommen werden. Auch mittelbare Aussagen, welche ein derartiges Engagement nahelegen, haben zu unterbleiben. - ArbG Ludwigshafen 18.3.1987 - 2 Ca 281/87

"Querulant" ist eine übertriebene Deutung, aber die Aussage würde zeigen, dass du auf eigenen Wunsch die Interessen der Kollegen gegen den Arbeitgeber vertrittst. Wichtiger sollte sein, dass deine Leistung gut und vorteilhaft bewertet wird.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
sad
Vergleich Arbeitszeugnis mit beanstandetem Arbeitszeugnis

Begonnen von Angekotzt85

5 Antworten
11972 Aufrufe
Letzter Beitrag März 16, 2015, 10:33:49 Vormittag
von Angekotzt
xx
Schlussatz vom Arbeitszeugnis in Ordnung?

Begonnen von Sandra

1 Antworten
3133 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 05, 2007, 19:31:51 Nachmittag
von Maggy
xx
Arbeitszeugnis geändert

Begonnen von Mr.D

1 Antworten
3275 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 17, 2011, 06:23:05 Vormittag
von Parag66
xx
Mein letztes Arbeitszeugnis

Begonnen von Thomas

1 Antworten
4600 Aufrufe
Letzter Beitrag September 12, 2014, 10:42:11 Vormittag
von Kalli66