Autor Thema: Bewertung Arbeitszeugnisabschnitte  (Gelesen 3631 mal)

Janni

  • Gast
Bewertung Arbeitszeugnisabschnitte
« am: April 16, 2006, 15:34:56 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

ich habe ein Arbeitszeugnis erhalten und einige Formulierungen kann ich nicht entschlüsseln. Es wäre für mich sehr hilfreich, wenn Sie mich dabei unterstützen würden:

---------

Herr xx  kooperierte mit den anderen Arbeitsbereichen des Hauses im Sinne des Bewohners. Als stellvertretende Pflegedienstleitung trug und gestaltete er das Konzept der Einrichtung mit Engagement, Einfühlvermögen und Einsatzbereitschaft. Weiterhin konnte er seine fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gut vermitteln und weitergeben.

Seine umfangreichen Aufgaben hatte er durch sein verbindliches Auftreten und seine persönliche Kompetenz stets und in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit entsprochen.

Sein Verhalten gegenüber den Bewohnern, seinen Mitarbeiter/innen und seinen Vorgesetzten war stets gut und einwandfrei.

Herr xx  verlässt unser Haus nach einjähriger Befristung.

Wir wünschen Ihm für seine berufliche und persönliche Zukunft alles Gute.

------------


Mit welcher Note ist meine Leistung, Fachwissen und mein Verhalten bewertet ? Wie kann ich diese Absätze deuten ?

 - (sein verbindliches Auftreten=  ist der Ausdruch negativ zu deuten ?)

 - (Sein Verhalten gegenüber den Bewohnern = da die Vorgesetzte zuletzt benannt werden, ist es eine Abwertung ?)


Für Ihre Antwort, bedanke ich mich im Voraus
Janni

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Bewertung Arbeitszeugnisabschnitte
« Antwort #1 am: April 16, 2006, 20:40:56 Nachmittag »
Mit welcher Note ist meine Leistung, Fachwissen und mein Verhalten bewertet ? Wie kann ich diese Absätze deuten ?
Das Wissen selbst bleibt unbewertet, erwähnt wird nur die "gute Weitervermittlung". Die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung ist unverständlich: "Seine umfangreichen Aufgaben hatte er stets und in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit entsprochen"??! Entsprochen werden kann den Anforderungen oder Erwartungen, nicht aber den Aufgaben. Alternativ können "Die Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit erfüllt" werden. Das Zeugnis fällt zudem sehr knapp aus, allein das Fehlen eines Dankes und eines Bedauerns gilt bereits als deutliche Kritik an der Leistung.

Sein verbindliches Auftreten= ist der Ausdruch negativ zu deuten ?
Nein.

Sein Verhalten gegenüber den Bewohnern = da die Vorgesetzte zuletzt benannt werden, ist es eine Abwertung ?
Ja, die Vorgesetzten sollten der Hierarchie entsprechend vor den Kollegen genannt werden.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Zwischenzeugnis Fachkraft für Lagerlogistik - Bewertung

Begonnen von PlushELK

1 Antworten
5862 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 26, 2014, 18:13:51 Nachmittag
von PlushELK
xx
Bitte um Bewertung

Begonnen von T. K.

5 Antworten
5195 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 26, 2011, 14:22:17 Nachmittag
von Demel
question
Bitte helft mir bei der Bewertung

Begonnen von Christina

1 Antworten
2417 Aufrufe
Letzter Beitrag August 10, 2015, 11:02:04 Vormittag
von Kalli66
xx
Bewertung meines Zeugnisses

Begonnen von nik346

1 Antworten
2487 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 29, 2013, 16:37:16 Nachmittag
von Maggy