Autor Thema: Bewertung Arbeitszeugnisabschnitte  (Gelesen 3798 mal)

Janni

  • Gast
Bewertung Arbeitszeugnisabschnitte
« am: April 16, 2006, 15:34:56 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

ich habe ein Arbeitszeugnis erhalten und einige Formulierungen kann ich nicht entschlüsseln. Es wäre für mich sehr hilfreich, wenn Sie mich dabei unterstützen würden:

---------

Herr xx  kooperierte mit den anderen Arbeitsbereichen des Hauses im Sinne des Bewohners. Als stellvertretende Pflegedienstleitung trug und gestaltete er das Konzept der Einrichtung mit Engagement, Einfühlvermögen und Einsatzbereitschaft. Weiterhin konnte er seine fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gut vermitteln und weitergeben.

Seine umfangreichen Aufgaben hatte er durch sein verbindliches Auftreten und seine persönliche Kompetenz stets und in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit entsprochen.

Sein Verhalten gegenüber den Bewohnern, seinen Mitarbeiter/innen und seinen Vorgesetzten war stets gut und einwandfrei.

Herr xx  verlässt unser Haus nach einjähriger Befristung.

Wir wünschen Ihm für seine berufliche und persönliche Zukunft alles Gute.

------------


Mit welcher Note ist meine Leistung, Fachwissen und mein Verhalten bewertet ? Wie kann ich diese Absätze deuten ?

 - (sein verbindliches Auftreten=  ist der Ausdruch negativ zu deuten ?)

 - (Sein Verhalten gegenüber den Bewohnern = da die Vorgesetzte zuletzt benannt werden, ist es eine Abwertung ?)


Für Ihre Antwort, bedanke ich mich im Voraus
Janni

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Bewertung Arbeitszeugnisabschnitte
« Antwort #1 am: April 16, 2006, 20:40:56 Nachmittag »
Mit welcher Note ist meine Leistung, Fachwissen und mein Verhalten bewertet ? Wie kann ich diese Absätze deuten ?
Das Wissen selbst bleibt unbewertet, erwähnt wird nur die "gute Weitervermittlung". Die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung ist unverständlich: "Seine umfangreichen Aufgaben hatte er stets und in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit entsprochen"??! Entsprochen werden kann den Anforderungen oder Erwartungen, nicht aber den Aufgaben. Alternativ können "Die Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit erfüllt" werden. Das Zeugnis fällt zudem sehr knapp aus, allein das Fehlen eines Dankes und eines Bedauerns gilt bereits als deutliche Kritik an der Leistung.

Sein verbindliches Auftreten= ist der Ausdruch negativ zu deuten ?
Nein.

Sein Verhalten gegenüber den Bewohnern = da die Vorgesetzte zuletzt benannt werden, ist es eine Abwertung ?
Ja, die Vorgesetzten sollten der Hierarchie entsprechend vor den Kollegen genannt werden.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Bewertung eines Zwischenzeugnisses -TEIL 1-

Begonnen von Kosaksirj

0 Antworten
3057 Aufrufe
Letzter Beitrag August 28, 2010, 01:33:16 Vormittag
von Kosaksirj
xx
Arbeitszeugnis, bitte um Bewertung

Begonnen von John A

3 Antworten
6039 Aufrufe
Letzter Beitrag September 16, 2014, 11:51:41 Vormittag
von Kalli66
xx
Bewertung Arbeitszeugnis III

Begonnen von esco

1 Antworten
3810 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 13, 2008, 20:52:39 Nachmittag
von Maggy
xx
Bewertung des Arbeitszeugnis

Begonnen von Tredrin

2 Antworten
5409 Aufrufe
Letzter Beitrag September 12, 2005, 12:47:11 Nachmittag
von Tredrin