Autor Thema: Bewertung Arbeitszeugnisabschnitte  (Gelesen 3642 mal)

Janni

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Bewertung Arbeitszeugnisabschnitte
« am: April 16, 2006, 15:34:56 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

ich habe ein Arbeitszeugnis erhalten und einige Formulierungen kann ich nicht entschlüsseln. Es wäre für mich sehr hilfreich, wenn Sie mich dabei unterstützen würden:

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Herr xx  kooperierte mit den anderen Arbeitsbereichen des Hauses im Sinne des Bewohners. Als stellvertretende Pflegedienstleitung trug und gestaltete er das Konzept der Einrichtung mit Engagement, Einfühlvermögen und Einsatzbereitschaft. Weiterhin konnte er seine fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gut vermitteln und weitergeben.

Seine umfangreichen Aufgaben hatte er durch sein verbindliches Auftreten und seine persönliche Kompetenz stets und in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit entsprochen.

Sein Verhalten gegenüber den Bewohnern, seinen Mitarbeiter/innen und seinen Vorgesetzten war stets gut und einwandfrei.

Herr xx  verlässt unser Haus nach einjähriger Befristung.

Wir wünschen Ihm für seine berufliche und persönliche Zukunft alles Gute.

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Mit welcher Note ist meine Leistung, Fachwissen und mein Verhalten bewertet ? Wie kann ich diese Absätze deuten ?

 - (sein verbindliches Auftreten=  ist der Ausdruch negativ zu deuten ?)

 - (Sein Verhalten gegenüber den Bewohnern = da die Vorgesetzte zuletzt benannt werden, ist es eine Abwertung ?)


Für Ihre Antwort, bedanke ich mich im Voraus
Janni

Klaus Schiller

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Bewertung Arbeitszeugnisabschnitte
« Antwort #1 am: April 16, 2006, 20:40:56 Nachmittag »
Mit welcher Note ist meine Leistung, Fachwissen und mein Verhalten bewertet ? Wie kann ich diese Absätze deuten ?
Das Wissen selbst bleibt unbewertet, erwähnt wird nur die "gute Weitervermittlung". Die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung ist unverständlich: "Seine umfangreichen Aufgaben hatte er stets und in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit entsprochen"??! Entsprochen werden kann den Anforderungen oder Erwartungen, nicht aber den Aufgaben. Alternativ können "Die Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit erfüllt" werden. Das Zeugnis fällt zudem sehr knapp aus, allein das Fehlen eines Dankes und eines Bedauerns gilt bereits als deutliche Kritik an der Leistung.

Sein verbindliches Auftreten= ist der Ausdruch negativ zu deuten ?
Nein.

Sein Verhalten gegenüber den Bewohnern = da die Vorgesetzte zuletzt benannt werden, ist es eine Abwertung ?
Ja, die Vorgesetzten sollten der Hierarchie entsprechend vor den Kollegen genannt werden.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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