Autor Thema: Definition des Begriffs Arbeitszeugnis?  (Gelesen 3666 mal)

Pat

  • Gast
Definition des Begriffs Arbeitszeugnis?
« am: Mai 24, 2006, 11:55:59 Vormittag »
Mich würde interessieren, ob es eine rechtliche Grundlage für den Begriff Arbeitszeugnis gibt? Ist die Benutzung dieses Begriffs an bestimmte Kriterien gebunden, z.B. Dauer, Entlohnung etc. D.h. kann ich statt dem Begriff "Praktikumszeugnis" auch "Arbeitszeugnis" verwenden?

Vielen Dank!

Mike

  • Gast
Definition des Begriffs Arbeitszeugnis?
« Antwort #1 am: Mai 24, 2006, 19:28:18 Nachmittag »
Ein Zeugnis für ein Praktikum wird "Zeugnis" oder eben "Praktikumszeugnis" genannt, ein Zeugnis für eine Arbeitnehmer-Tätigkeit ebenfalls "Zeugnis" oder eben "Arbeitszeugnis". Ein Praktikum ist keine "Arbeit" im Sinne von § 109 GewO (Gewerbeordnung), der den Zeugnisansspruch regelt.
Hoffe, das hilft dir weiter
Mike


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Bitte um kurze Beurteilung des Vorschlags des Arbeitgebers!

Begonnen von Marco

0 Antworten
4264 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 19, 2017, 23:10:52 Nachmittag
von Marco
xx
Arbeitszeugnis Änderung des Endgültigen gegenüber dem vorläufigen

Begonnen von Christian

6 Antworten
5271 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 30, 2012, 17:00:43 Nachmittag
von Christian
xx
Mitwirkung bei der Erstellung des Arbeitszeugnis

Begonnen von Syst

2 Antworten
3462 Aufrufe
Letzter Beitrag Dezember 07, 2010, 19:57:27 Nachmittag
von Syst
xx
Arbeitszeugnis zum Ende des befristete Arbeitsvertrags. Bitte um Bewertung

Begonnen von Gast

1 Antworten
3246 Aufrufe
Letzter Beitrag September 20, 2010, 22:57:06 Nachmittag
von Satury78