Autor Thema: Definition des Begriffs Arbeitszeugnis?  (Gelesen 3393 mal)

Pat

  • Gast
Definition des Begriffs Arbeitszeugnis?
« am: Mai 24, 2006, 11:55:59 Vormittag »
Mich würde interessieren, ob es eine rechtliche Grundlage für den Begriff Arbeitszeugnis gibt? Ist die Benutzung dieses Begriffs an bestimmte Kriterien gebunden, z.B. Dauer, Entlohnung etc. D.h. kann ich statt dem Begriff "Praktikumszeugnis" auch "Arbeitszeugnis" verwenden?

Vielen Dank!

Mike

  • Gast
Definition des Begriffs Arbeitszeugnis?
« Antwort #1 am: Mai 24, 2006, 19:28:18 Nachmittag »
Ein Zeugnis für ein Praktikum wird "Zeugnis" oder eben "Praktikumszeugnis" genannt, ein Zeugnis für eine Arbeitnehmer-Tätigkeit ebenfalls "Zeugnis" oder eben "Arbeitszeugnis". Ein Praktikum ist keine "Arbeit" im Sinne von § 109 GewO (Gewerbeordnung), der den Zeugnisansspruch regelt.
Hoffe, das hilft dir weiter
Mike


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Bitte um kurze Beurteilung des Vorschlags des Arbeitgebers!

Begonnen von Marco

0 Antworten
1768 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 19, 2017, 23:10:52 Nachmittag
von Marco
xx
Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnis

Begonnen von TheOne

2 Antworten
3219 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 12, 2009, 22:49:15 Nachmittag
von Mike
xx
Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnis

Begonnen von Jupp

3 Antworten
3817 Aufrufe
Letzter Beitrag November 12, 2011, 12:42:11 Nachmittag
von Mike
xx
Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnis

Begonnen von Sebi

4 Antworten
4350 Aufrufe
Letzter Beitrag September 03, 2010, 17:15:43 Nachmittag
von Maggy