Autor Thema: Unterzeichner des Zeugnisses  (Gelesen 12026 mal)

Janina Hörich

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Unterzeichner des Zeugnisses
« am: Mai 17, 2004, 01:09:11 Vormittag »
Mein Zeugnis hat ein Mitarbeiter unserer Personalabteilung erstellt und unterschrieben, der mich gar nicht persönlich kennt. Kurz gefragt: Darf der das überhaupt?

arbeitszeugnis.de

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Unterzeichner
« Antwort #1 am: Mai 17, 2004, 14:47:29 Nachmittag »
Arbeitszeugnisse müssen nicht vom Chef persönlich unterzeichnet werden. Es genüge die Unterschrift eines Vertreters des Arbeitgebers, der dem Unternehmen angehört, urteilte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag (27.06.) in Erfurt. Allerdings müsse im Zeugnis deutlich werden, dass dieser Vertreter dem Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt war (Az.: 9 AZR 392/00).

Ist ein Arbeitnehmer direkt der Geschäftsleitung unterstellt gewesen, müsse ein Mitglied der Geschäftsleitung das Zeugnis ausstellen, so die Richter am höchsten deutschen Arbeitsgericht. In dem Zeugnis muss der Unterzeichnende außerdem auf seine Position als Mitglied der Geschäftsleitung hinweisen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

Florence

  • Gast
nVnxJMGGZdkNDhkPYOm
« Antwort #2 am: Juli 12, 2011, 18:07:54 Nachmittag »
Geez, that's unebelivalbe. Kudos and such.


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Bitte um Prüfung des selbst gebauten Zeugnisses

Begonnen von Norddeutsche

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Letzter Beitrag August 12, 2007, 12:50:11 Nachmittag
von Demel
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Bitte Bewertung des Zeugnisses ! Vielen Dank

Begonnen von Roosta

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Letzter Beitrag September 07, 2014, 11:29:28 Vormittag
von Kalli66
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Bitte um Bewertung des nachfolgenden Zeugnisses

Begonnen von ginger4le

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Letzter Beitrag Juli 24, 2016, 17:25:22 Nachmittag
von Kalli66
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Datierung des Zeugnisses

Begonnen von Faye

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Letzter Beitrag Juli 12, 2011, 16:01:46 Nachmittag
von Snow