Autor Thema: Unterzeichner des Zeugnisses  (Gelesen 11808 mal)

Janina Hörich

  • Gast
Unterzeichner des Zeugnisses
« am: Mai 17, 2004, 01:09:11 Vormittag »
Mein Zeugnis hat ein Mitarbeiter unserer Personalabteilung erstellt und unterschrieben, der mich gar nicht persönlich kennt. Kurz gefragt: Darf der das überhaupt?

arbeitszeugnis.de

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 303
Unterzeichner
« Antwort #1 am: Mai 17, 2004, 14:47:29 Nachmittag »
Arbeitszeugnisse müssen nicht vom Chef persönlich unterzeichnet werden. Es genüge die Unterschrift eines Vertreters des Arbeitgebers, der dem Unternehmen angehört, urteilte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag (27.06.) in Erfurt. Allerdings müsse im Zeugnis deutlich werden, dass dieser Vertreter dem Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt war (Az.: 9 AZR 392/00).

Ist ein Arbeitnehmer direkt der Geschäftsleitung unterstellt gewesen, müsse ein Mitglied der Geschäftsleitung das Zeugnis ausstellen, so die Richter am höchsten deutschen Arbeitsgericht. In dem Zeugnis muss der Unterzeichnende außerdem auf seine Position als Mitglied der Geschäftsleitung hinweisen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

Florence

  • Gast
nVnxJMGGZdkNDhkPYOm
« Antwort #2 am: Juli 12, 2011, 18:07:54 Nachmittag »
Geez, that's unebelivalbe. Kudos and such.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Form des Zeugnisses

Begonnen von Nicole

1 Antworten
5410 Aufrufe
Letzter Beitrag April 19, 2005, 23:47:08 Nachmittag
von arbeitszeugnis.de
smiley
Bitte um ehrliche Beurteilung des Zeugnisses / Teil 1

Begonnen von Uschi

2 Antworten
3070 Aufrufe
Letzter Beitrag März 09, 2012, 16:33:11 Nachmittag
von Uschi
xx
Beurteilung des Zeugnisses

Begonnen von fg1511

1 Antworten
2428 Aufrufe
Letzter Beitrag September 22, 2015, 11:03:22 Vormittag
von Maggy
xx
Bewertung des Zeugnisses und Notengebung

Begonnen von Biggi

1 Antworten
2001 Aufrufe
Letzter Beitrag März 09, 2015, 10:38:55 Vormittag
von Kalli66