Autor Thema: Zwischenzeugnis - rückwirkend  (Gelesen 3758 mal)

Horst

  • Gast
Zwischenzeugnis - rückwirkend
« am: Juli 31, 2016, 12:45:11 Nachmittag »
Hallo zusammen,

ich habe eine speziellere Frage. Ich habe versäumt mir vor 15 Monaten, beim Wechsel des Vorgesetzten sowie der Zuweisung einer neuer Position/Funktion ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen.

Das würde ich nun natürlich gerne nachholen, so dass es der vorherige Vorgesetzte, der nur innerhalb der Organisation die Stelle gewechselt hat, und damit noch "greifbar" ist, schreiben muss.

Besteht überhaupt ein Anrecht auf ein rückwirkendes Zwischenzeugnis, dass dann natürlich auch eine Beurteilung bis zum damaligen Zeitpunkt und nicht darüber hinaus beinhalten muss??

Im Voraus besten Dank für die Antworten!


Kalli66

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis - rückwirkend
« Antwort #1 am: August 01, 2016, 23:32:25 Nachmittag »
"Ein Recht auf..." und "Rückdatierung" passen leider nicht zusammen. D.h. man kann kein "Recht" darauf haben, dass eine (Zeugnis-)Urkunde mit einem falschen Datum ausgestellt wird. Aber Du kannst natürlich höflich drum bitten und wenn der Vorgesetzte und die Personalabteilung einverstanden sind, steht dem nichts im Wege. Ich empfehle, dann aber einen unterschriftsreifen Entwurf abuzgeben, um den früheren Vorgesetzte nicht unnötig viel Arbeit zu machen. Einen solchen kannst du hier nach Deinen Vorgaben erstellen lassen: www.arbeitszeugnis.de 


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