Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 1703 mal)

Drea

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: April 11, 2018, 11:42:14 Vormittag »
Hallo zusammen,

ich habe ein Zwischenzeugnis bekommen und empfinde diesen Satz als ziemlich herabsetzend.

Kann man das anders formulieren oder muss das so drin stehen:

Frau... ist seit dem .... 2015 als Verwaltungsangestellte bei.... uns im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung in Teilzeit tätig.


Wie seht ihr das? Vielen Dank

LG Drea

Kalli66

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: April 12, 2018, 10:20:53 Vormittag »
Der Ausdruck "geringfügige Beschäftigung" soll das Beschäftigungsverhältnis nicht abwerten, er benennt nur eine nicht versicherungspflichtige Tätigkeit, bei der das regelmäßige Arbeitsentgelt einen gesetzlich definierten Höchstbetrag nicht übersteigt. Du kannst natürlich beim Arbeitgeber nachfragen, ob der Verweis auf Teilzeit nicht ausreicht, aber wenn es der Wahrheit entspricht, kann es auch so im Zeugnis stehen.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Bewertung Zwischenzeugnis

Begonnen von Markybetty

1 Antworten
2716 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 13, 2008, 02:08:28 Vormittag
von Mike
xx
Zwischenzeugnis

Begonnen von baldy

1 Antworten
3672 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 17, 2006, 21:19:52 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Was soll mir dieses Zwischenzeugnis sagen???

Begonnen von Susi

1 Antworten
2599 Aufrufe
Letzter Beitrag August 16, 2005, 00:35:35 Vormittag
von Klaus Schiller
xx
Zwischenzeugnis bewerten

Begonnen von sternchensk

1 Antworten
2799 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 28, 2010, 10:34:40 Vormittag
von sternchensk