Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 1679 mal)

Drea

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: April 11, 2018, 11:42:14 Vormittag »
Hallo zusammen,

ich habe ein Zwischenzeugnis bekommen und empfinde diesen Satz als ziemlich herabsetzend.

Kann man das anders formulieren oder muss das so drin stehen:

Frau... ist seit dem .... 2015 als Verwaltungsangestellte bei.... uns im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung in Teilzeit tätig.


Wie seht ihr das? Vielen Dank

LG Drea

Kalli66

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: April 12, 2018, 10:20:53 Vormittag »
Der Ausdruck "geringfügige Beschäftigung" soll das Beschäftigungsverhältnis nicht abwerten, er benennt nur eine nicht versicherungspflichtige Tätigkeit, bei der das regelmäßige Arbeitsentgelt einen gesetzlich definierten Höchstbetrag nicht übersteigt. Du kannst natürlich beim Arbeitgeber nachfragen, ob der Verweis auf Teilzeit nicht ausreicht, aber wenn es der Wahrheit entspricht, kann es auch so im Zeugnis stehen.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Bewertung Zwischenzeugnis Erzieher

Begonnen von Erzieher

1 Antworten
4356 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 25, 2014, 19:42:06 Nachmittag
von Kalli66
xx
Was haltet Ihr von diesem Zwischenzeugnis?

Begonnen von Simo_Net

1 Antworten
3393 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 14, 2007, 14:29:06 Nachmittag
von Mike
xx
Was soll ich von so einem Zwischenzeugnis halten?

Begonnen von Beate45257

3 Antworten
5109 Aufrufe
Letzter Beitrag März 23, 2006, 12:45:13 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
zwischenzeugnis

Begonnen von irene

1 Antworten
4303 Aufrufe
Letzter Beitrag Dezember 17, 2009, 11:22:39 Vormittag
von Maggy