Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 5050 mal)

Drea

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: April 11, 2018, 11:42:14 Vormittag »
Hallo zusammen,

ich habe ein Zwischenzeugnis bekommen und empfinde diesen Satz als ziemlich herabsetzend.

Kann man das anders formulieren oder muss das so drin stehen:

Frau... ist seit dem .... 2015 als Verwaltungsangestellte bei.... uns im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung in Teilzeit tätig.


Wie seht ihr das? Vielen Dank

LG Drea

Kalli66

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: April 12, 2018, 10:20:53 Vormittag »
Der Ausdruck "geringfügige Beschäftigung" soll das Beschäftigungsverhältnis nicht abwerten, er benennt nur eine nicht versicherungspflichtige Tätigkeit, bei der das regelmäßige Arbeitsentgelt einen gesetzlich definierten Höchstbetrag nicht übersteigt. Du kannst natürlich beim Arbeitgeber nachfragen, ob der Verweis auf Teilzeit nicht ausreicht, aber wenn es der Wahrheit entspricht, kann es auch so im Zeugnis stehen.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Hilfe... Ist das Zwischenzeugnis OK? Oder soll ich Personaller noch ansprechen?

Begonnen von Sergiy

3 Antworten
3214 Aufrufe
Letzter Beitrag August 29, 2010, 19:25:55 Nachmittag
von Kalli66
xx
Zwischenzeugnis....

Begonnen von elso

3 Antworten
5306 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 28, 2006, 10:49:59 Vormittag
von elso
xx
Wie bewertet ihr das Zwischenzeugnis?

Begonnen von Annamaria

3 Antworten
3613 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 02, 2008, 16:46:19 Nachmittag
von Mike
xx
noch 5 Wochen heute dieses Zwischenzeugnis! Gut? Schlecht?

Begonnen von Susanne

1 Antworten
4123 Aufrufe
Letzter Beitrag September 12, 2005, 05:58:15 Vormittag
von Klaus Schiller