Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 5559 mal)

Drea

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: April 11, 2018, 11:42:14 Vormittag »
Hallo zusammen,

ich habe ein Zwischenzeugnis bekommen und empfinde diesen Satz als ziemlich herabsetzend.

Kann man das anders formulieren oder muss das so drin stehen:

Frau... ist seit dem .... 2015 als Verwaltungsangestellte bei.... uns im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung in Teilzeit tätig.


Wie seht ihr das? Vielen Dank

LG Drea

Kalli66

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: April 12, 2018, 10:20:53 Vormittag »
Der Ausdruck "geringfügige Beschäftigung" soll das Beschäftigungsverhältnis nicht abwerten, er benennt nur eine nicht versicherungspflichtige Tätigkeit, bei der das regelmäßige Arbeitsentgelt einen gesetzlich definierten Höchstbetrag nicht übersteigt. Du kannst natürlich beim Arbeitgeber nachfragen, ob der Verweis auf Teilzeit nicht ausreicht, aber wenn es der Wahrheit entspricht, kann es auch so im Zeugnis stehen.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Hilfe bei Bewertung vom Arbeitszeugnis/Zwischenzeugnis!!!

Begonnen von knocker

3 Antworten
4281 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 30, 2015, 23:45:53 Nachmittag
von Maggy
xx
Hilfe... Ist das Zwischenzeugnis OK? Oder soll ich Personaller noch ansprechen?

Begonnen von Sergiy

3 Antworten
3230 Aufrufe
Letzter Beitrag August 29, 2010, 19:25:55 Nachmittag
von Kalli66
xx
BItte Zwischenzeugnis bewerten

Begonnen von Sternenkind

1 Antworten
2773 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 09, 2009, 22:49:50 Nachmittag
von Sprossel78
xx
Was soll mir dieses Zwischenzeugnis sagen???

Begonnen von Susi

1 Antworten
4333 Aufrufe
Letzter Beitrag August 16, 2005, 00:35:35 Vormittag
von Klaus Schiller