Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 3092 mal)

komina

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: Februar 04, 2007, 21:05:07 Nachmittag »
Muß, soll oder kann ich mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen?

Mein jetziger Vorgesetzter wird das Unternehmen im Kürze verlassen.
Zwei jetzige Abteilungen werden zusammengelegt.
Neuer Vorgesetzter ist also jetziger Abteilungsleiter der Nachbarabteilung.

Mein jeziger Vorgesetzter mag mich nicht besonderes. Bzw. benihmt sich sehr merkwürdig.

Was können Sie mir empfehlen?

Mike

  • Gast
Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Februar 05, 2007, 22:38:13 Nachmittag »
Kannst du, musst du aber nicht. Das Ausscheiden des Vorgesetzten ist ein berechtigter Grund für ein Zwischenzeugnis, aber wenn er dich nicht leiden kann, würde ich mir das nicht unbedingt noch schwarz auf weiß geben lassen. Das kommt ja schließlich in die Personalakte.


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Bewertung des Zwischenzeugnis

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Beurteilung von Formulierungen im Zwischenzeugnis

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zwischenzeugnis bitte bewerten

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Widersprüchliche Burteilung im Zwischenzeugnis?

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