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Ist es möglich ein Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen?

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Anonym:

--- Zitat ---Da kann ich Sie beruhigen, Arbeitszeugnisse sind nur einer von mehreren Faktor, die über eine Einstellung entscheiden. Wenn Sie wissen, dass einzelne Zeugnisse unvorteilhaft sind, haben Sie auch die Chance, dies im persönlichen Bewerbungsgespräch von sich aus zu thematisieren und zu klären. Also machen Sie sich keine unnötigen Sorgen.
--- Ende Zitat ---


Sehr geehrter Herr Klaus Schiller,

leider ist die Sache so, dass ich derzeit nicht mehr am Bewerben bin, aber schon hunderte von Bewerbungen in diversen Arbeitslosigkeitsphasen geschrieben habe, wo ich eben beide Zeugnisse damals angeben mußte beim Bewerben. Die übliche Vorgehensweise im Bürobereich ist, dass die Personalverantwortlichen die Unterlagen (oft zu hunderten) erhalten und dann entscheiden, eben aufgrund des Lebenslaufes und der Arbeitszeugnisse, ob man überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch vorgeladen wird. Manchmal gab es auch die Vorgehensweise, dass sämtliche Bewerber einzeln an einem bestimmten Tag zu einem Vorstellungsgespräch geladen wurden, aber die Arbeitszeugnisse waren nie Thema bei den Vorstellungsgesprächen an welche ich mich erinnern kann. Den wahren Wert meiner Zeugnisse erfuhr ich, um genau zu sein, als ich bei einem Personalverantwortlichen nach einem solchen Vorstellungsgespräch anrief und mich erkundigen wollte, woran meine Bewerbung letztendlich gescheitert wäre. Der empfahl mir indirekt eine Ausbildung in einen anderen Beruf bzw. eine Umschulung, was mir aber damals - es ist auch wieder ein paar Jahre her, dass ich dort anrief - beides nicht gelang: Für eine Ausbildung war ich damals schon zu alt und eine Umschulung wollte mir das hiesige Arbeitsamt aus nichtgesundheitlichen Gründen nicht gewähren. Übrigens, ich bin derzeit nicht arbeitslos gemeldet.


--- Zitat ---Ich empfehle Ihnen auch, Ihren Fall einmal mit einem Rechtsanwalt durchzusprechen, möglicherweise ergeben sich noch andere Perspektiven.
Wenn sie keinen Anwalt aufsuchen möchten, kann ich Ihnen Herrn Rechtsanwalt Lauchstedt als Ansprechpartner empfehlen, der Ihnen auch per Telefon oder E-Mail Auskunft erteilen kann, siehe [url]http://www.anwalt.de/rechtsberatung/rechtsanwalt.php?seid=52&pid=10100
--- Ende Zitat ---


Vielen Dank für den Anwaltstipp, aber ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und weiß daher nicht, wie ich einen Anwalt finanzieren kann. Mein Fehler damals in der Ausbildung war übrigens wohl auch, dass ich nicht in der ÖTV war, die Gewerkschaft  - so habe ich auf jeden Fall gehört - würde einem nämlich dann einen Anwalt stellen.

Gruß
Anonym

PS: Es ist übrigens nicht so, dass ich nicht schon beim ersten Arbeitszeugnis Verdacht schöpfte, aber die damalige Chefsekretärin beim Bürgermeister wimmelte mich mit dem Satz ab: "Was haben Sie denn? Das Zeugnis ist doch in Ordnung." und der Bürgermeister war nicht zu erreichen. Ich ließ es auf sich beruhen, da ich dachte die Chefsekretärin wird mich schon nicht anlügen, was ich seither bitter bereut habe. Bei meinem Ausbilungsbetrieb, der mir das erste Arbeitszeugnis ausstellte, bin ich übrigens nicht in Feindschaft gegangen und schöpfte daher auch kein Verdacht. Wie bereits erwähnt, war ich sogar dort, um mein Arbeitszeugnis zu korrigieren, was mir verweigert wurde, aber nicht in feindlicher Absicht, sondern eben darum weil angeblich kein damals Verantwortlicher mehr auf dem Rathaus arbeiten würde. Bei meinem zweiten Arbeitszeugnis hingegen sieht die Sache anders aus, dort wurde ich so lange gemobbt, bis ich 1995 - bereits während der Probezeit; im öfftl. Dienst damals ein halbes Jahr - von mir aus kündigte, dementsprechend erhielt ich auch negative Bewertungen.

Anonym:
Ein seltsamer Punkt ist mir allerdings noch aufgefallen, als ich nach Jahren bei meinem Ausbildungsbetrieb, des ersten Arbeitszeugnisses, vorstellig wurde:

Als die Personalakte, die dort immer noch verwahrt wird, geholt wurde, war dort ein Leserbrief drin, den ich damals gegen Kanzler Kohl geschrieben hatte. Allerdings nicht im Betrieb, sondern privat zu Hause.

Mein Verdacht seither: Könnte mein Leserbrief der Grund sein, dass ich eine derart negative Bewertung von meinem Ausbildungsbetrieb erhalten habe?

Der Leserbrief gegen Helmut Kohl wird zwar mit keinem Wort in meinem Arbeitszeugnis erwähnt, dennoch ist der Leserbrief - der meine antimilitaristische Ausrichtung schon damals zeigte; ich sollte später auch den Kriegsdienst verweigern - dort abgelegt.

Zur Erklärung:

Als naiver 21jähriger war mir dies damals nicht bewußt, aber ich hätte es mir denken können. Bürgermeister sind doch meist in einer politischen Funktion, wenn nicht sogar in einer Partei.

Na ja, vielleicht ist mein Verdacht abwegig, aber es könnte ja doch was dran sein. Oder?

Gruß
Anonym

Klaus Schiller:
Leider darf eine Rechtsberatung generell nicht kostenlos erfolgen. Ich hatte Ihnen ja die Kontaktdaten zu unserem Partner anwalt.de genannt, hier können Sie sich zu überschaubaren, vorab genannten Kosten per E-Mail einen rechtsverbindlichen Rat holen. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von anwalt.de unter 0800/ 269258 33.

Anonym:

--- Zitat von: "Klaus Schiller" ---Leider darf eine Rechtsberatung generell nicht kostenlos erfolgen. Ich hatte Ihnen ja die Kontaktdaten zu unserem Partner anwalt.de genannt, hier können Sie sich zu überschaubaren, vorab genannten Kosten per E-Mail einen rechtsverbindlichen Rat holen. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
--- Ende Zitat ---


Sehr geehrter Herr Klaus Schiller,

vielen Dank für Ihre Hilfe und dass Sie mir wieder Hoffnung gemacht haben, dass mein Fall wohl nicht so hoffnungslos ist, wie ich seit Jahren vermutet habe - eben wegen meiner oben geschilderten Erfahrungen.

Ich werde mich an einen hiesigen Anwalt für Arbeitsrecht halten, da ich das persönlichen Gespräch mehr einschätze, als den anonymen Kontakt über's Internet.

Ich nehme an, eine einfache Beratung kostet auch nicht soviel, d.h. ich kann die auch ohne Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Anonym

Klaus Schiller:
Sie können die anfallenden Gebühren vorab und unverbindlich erfragen und sich ggf. verschiedene Angebote einholen.  Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und selbst wenn sich die Zeugnisse nicht mehr ändern lassen: Es ist nur Papier...

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