Hallo Calistra,
grundsätzlich deutet ein umfangreiches Zeugnis darauf hin, dass Sie dem Unternehmen die Mühe wert sind, Ihnen ein mit ausführliches Dokument über Ihre Mitarbeit auszustellen. Die geschilderten Beurteilungen sind ebenfalls überdurchschnittlich. Allerdings scheinen elementare Bestandteile eines sehr guten Zeugnisses zu fehlen (z.B. Bedauernsformel).
Haben Sie Zweifel daran, dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihnen den Weg in einen neuen Job mit Hilfe eines ausserordentlich guten Zeugnisses ebnen wollte, ist die Vemutung zulässig, dass er Ihnen ein übertrieben gutes Zeugnis mit negativer Botschaft ausgestellt hat. Die konstante Aneinanderreihung übertriebener Beurteilungen kann das Ziel haben, dem Leser "durch die Blume" mitzuteilen, dass er die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses in Frage stellen soll. Also: dass das Gegenteil der Beschreibungen zutreffend ist. Diese Botschaften werden häufig durch zusätzliche Hinweise verdeutlicht. Es fehlen wichtige Bestandteile eines qualifizierten Zeugnisses, wie z. B. Teile der Beendigungsformel oder Aussagen zu einzelnen Leistungskriterien. Vermeintliche Rechtschreibfehler oder unübliche Gestaltungsformen (Tackern) werden von versierten Zeugnis-Ausstellern gerne eingesetzt um auszudrücken: Finger weg von diesem Mitarbeiter!
Bitten Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber, Ihnen das Zeugnis ein weiteres Mal, allerdings mit Ergänzung der Bedauernsformel, dem Grund des Ausscheidens und der Korrektur des Rechtschreibfehlers sowie in ungetackerter Form, auszustellen. Zögert Ihr Arbeitgeber oder weigert er sich gar, die Änderungen vorzunehmen, kann es sich bei Ihrem Zeugnis tatsächlich um ein Dokument mit bewusst ausgelegten Fallstricken handeln.
Viele Grüße,
Stefanie Lehmann
Personalmanagement