Autor Thema: Als Mitinhaber einer Agentur Zeugnis oder nur Bestätigung  (Gelesen 3413 mal)

Stimo

  • Gast
Als Mitinhaber einer Agentur Zeugnis oder nur Bestätigung
« am: Februar 17, 2006, 10:47:12 Vormittag »
Hallo, kurze Frage: Ich habe ca. 18 Monate zusammen mit einem Partner eine PR Agentur aufgebaut. Die Agentur habe ich für einen Job verlassen. Kann ich für die 18 Monate ein Zeugnis verlangen oder ist das unüblich? Vielleicht eher eine Bestätigung mit Beschreibung meiner Tätigkeit, Erfolgen usw.?

Bitte um Euren Rat.

Lieben Gruß

Stimo

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Als Mitinhaber einer Agentur Zeugnis oder nur Bestätigung
« Antwort #1 am: Februar 18, 2006, 18:59:16 Nachmittag »
Ich zitiere aus unserer Rubrik "Häufige Fragen" (1) und aus unserer Urteilsdatenbank (2):  
 
(1) Während arbeitnehmerähnlichen Personen - das sind zum Beispiel Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter und Handelsvertreter mit geringem Einkommen - der Zeugnisanspruch zugestanden wird, ist er bei anderen Dienstverhältnissen umstritten. Freien Mitarbeitern wird dieser Anspruch nach überwiegender Meinung gewährt. Für die Scheinselbständigkeit, die zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten ist, stellt sich diese Abgrenzungsfrage nicht, da Scheinselbständige Arbeitnehmer sind und ihnen deshalb der Zeugnisanspruch zusteht. Dagegen wird Vertretern juristischer Personen, also Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern, die aufgrund ihrer Geschäftsanteile beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben können, der Zeugnisanspruch versagt, da man sie nicht als Arbeitnehmer ansieht. Lediglich dem Fremdgeschäftsführer steht ein Zeugnisanspruch zu. Quelle: Beden/ Janßen: Arbeitszeugnisse

(2) Ein GmbH-Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist, hat Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Der organschaftliche Vertreter einer GmbH ist zwar arbeitsrechtlich nicht Arbeitnehmer. Aber im Verhältnis zur Gesellschaft steht auch er in einem Anstellungsverhältnis, das ihn zu Diensten verpflichtet und gekündigt werden kann. Darum ist es gerechtfertigt, die Vorschrift des § 630 BGB auch auf einen zum Organvertreter bestellten Nichtgesellschafter anzuwenden.
- BGH 9.11.1967 - II ZR 64/67
http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php, Stichwort Zeugnisanspruch.  

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
kurze Bestätigung

Begonnen von Bernd

1 Antworten
2541 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 09, 2009, 22:36:25 Nachmittag
von Demel
xx
Bestätigung

Begonnen von gast

1 Antworten
3287 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 12, 2005, 01:45:45 Vormittag
von Klaus Schiller
xx
Formulierungen im Zeugnis - schlecht oder sehe ich das nur so

Begonnen von neoflash

1 Antworten
3640 Aufrufe
Letzter Beitrag März 25, 2009, 14:38:54 Nachmittag
von susan
xx
Mein Zeugnis ist sehr schlecht oder meine ich das nur..ein TiP?

Begonnen von Kitty

1 Antworten
2933 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 22, 2011, 00:48:12 Vormittag
von July88