Autor Thema: Anspruch auf Zeugnis?  (Gelesen 3690 mal)

sun

  • Gast
Anspruch auf Zeugnis?
« am: April 15, 2008, 21:07:04 Nachmittag »
Ich habe letztes Jahr im September mein Anerkennungsjahr als Erzieherin abgeschlossen. Beim Abschlussgespräch mit dem Einrichtungsleiter und dem betreuenden Lehrer wurde mir die Note zwei bestätigt. Bis heute habe ich aber weder ein Arbeits- noch ein Ausbildungszeugnis von meiner Arbeitstelle erhalten sondern nur das Zeugnis der Schule und aus Andeutungen habe ich erfahren, dass das Zeugnis noch lange auf sich warten lässt, dass die Benotung viel schlechter ist und dass das Zeugnis nur "Gefälligkeit" ist und ich keinen Anspruch hätte laut Leiter. Meine Fragen: Auf welche Art Zeugnis habe ich Anspruch? Worin unterscheiden sich diese zwei Zeugnisse? Wie kann ich sicher gehen, dass die Benotung stimmt und ich das Zeugniss möglichst bald bekomme? Ich fühle mich total hintergangen und hilflos. Vielen Dank für Ihre Antwort, ich hoffe, dass es mir weiter hilft.

Demel

  • Gast
Re: Anspruch auf Zeugnis?
« Antwort #1 am: April 15, 2008, 22:25:14 Nachmittag »
Du findest in der Rubrik "häufige Fragen" von arbeitszeugnis.de relevante Infos zum Thema Zeugnisanspruch. Wie genau das bei Erziehern und hinsichtlich des Anerikennungsjahrs ist weiss ich leider nicht. Ich meine, es gibt zunächst ein Ausbildungszeugnis und dann ein seperates Arbeitszeugnis für das Anerkennungsjahr. Wie war es denn bei deinen Kolleg(inn)en?    

Eigentlich muss ein Zeugnis umgehend ausgestellt werden. Du wartest dann ja schon fast zwei Jahre auf das Ausbildungszeugnis. Viel länger würde ich nicht warten, der Zeugnisanspruch erlischt nach drei Jahren und muss ohnehin schriftlich geltend gemacht werden.

Du bist ja auf die Zeugnisse angewiesen. Das liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Ich würde folgendes tun: zunächst anfragen, wie lange es noch dauert, mit dem Hinweis, dass du das Zeugnis für eine Bewerbung dringend benötigst. Wenn sie (am besten schriftlich) einen nahen Termin nennen und den nicht einhalten, kannst du sie darauf festnageln ("Sie haben mir schriftlich zugesagt... Leider habe ich immer noch nicht..."). Dann ist der Arbeitgeber schonmal in der Defensive.
(weiter in Teil 2, maximale Länge erreicht)

Demel

  • Gast
Re: Anspruch auf Zeugnis?
« Antwort #2 am: April 15, 2008, 22:26:27 Nachmittag »

Wenn Sie einen entfernten Termin nennen oder sagen, sie schaffen es aus Kapazitäts- oder Kompetenzgründen nicht (manche kennen sich nicht gut mit der Zeugnissprache aus) kannst du ihnen anbieten, dass du Eigenentwürfe einreichst. Viele Arbeitgeber sind dankbar dafür. Das ist immer die beste Variante, viel besser als ein 08/15 Arbeitgeberzeugnis. Solche Eigenentwürfe kann man sich bei Zeugnisdienstleistern erstellen lassen.

Ich würde es noch vermeiden, allzu forsch aufzutreten, damit sich das nicht auf die Zeugnisse auswirkt. Aber wenn das alles nicht hilft, würde ich einen Anwalt bitten, ein Schreiben aufzusetzen. Ein entsprechendes Musteranschreiben zur Zeugnisanforderung findest du bei arbeitszeugnis.de in der Rubrik "Rechtsberatung".

Um die Wertung in den Zeugnissen würde ich mir jetzt noch keine Gedanken machen. Erst mal musst du sie haben. Dann kannst du die Zeugnisse mit der Checkliste oder dem Zeugnistest prüfen (lassen), siehe www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Oft macht man sich ja unnötig verrückt.
 


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