Autor Thema: Arbeitszeugnis ablehnen  (Gelesen 4940 mal)

Pumuckel

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Arbeitszeugnis ablehnen
« am: Dezember 22, 2005, 18:55:21 Nachmittag »
Frau ... arbeitete selbstständig und in eigener Verantwortung. Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte sie zu meiner vollen Zufriedenheit.
... Frau ... pflegte gute Kontakte zur Vorgesetzten sowie zu Kollegen und Patienten....

Ich möchte dieses Zeugnis ablehnen, da es sich anhört, als wäre ich eine Quatsch-Tante und zu nichts in der Lage...
Wie soll ich mich verhalten und auf welche § kann ich hinweisen?

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis ablehnen
« Antwort #1 am: Dezember 22, 2005, 21:55:35 Nachmittag »
Die Leistungszusammenfassung verweist auf die Gesamtnote 3.  Aussagen zum Engagement, zu Fähigkeiten, zum Wissen und Erfolg sollten nicht fehlen. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Ihre Deutung der Aussage "... Frau ... pflegte gute Kontakte" stimme ich nicht zu, dies müsste stärker formuliert sein, z.B. "Ihre umfangreiche Bildung machte sie zu einer gesuchten Gesprächspartnerin (= Sie führte lange Privatgespräche").  

Aber: Ganz ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann können viele Kleinigkeiten den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn das Ausstellungsdatum nicht mit dem Datum der Beendigung übereinstimmt oder einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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