Hallo!
Folgende Situation: Ein befristeter Vertrag (ausbildungsähnliches Verhältnis) ist ausgelaufen. Zeugnis wurde selbst geschrieben, rechtzeitig eingereicht. Ergebnis:
- die 2. Seite ist auf Blankopapier ausgedruckt, ohne Firmenstempel, die 1. Seite auf Firmenpapier (es gibt keine offizielle 2. Seite des Firmenpapiers. Begründung hier: das wäre so korrekt, alles andere sähe blöd aus... – das diesbezügliche Gespräch verlief nicht ganz unaufgeregt von meiner Seite, nachdem man mir sagte, das hätte man absichtlich so gemacht)
- die Ex-Kollegin (dieselbe Ausgangslage, zeitgleich) hat beide Seiten ihres Zeugnisses auf Firmenpapier erhalten
Aufgrund der Infos in der Urteilsdatenbank gehe ich davon aus, dass ein seriöses Arbeitszeugnis auf dem firmeneigenen Briefpapier zu drucken ist – wenn es nur eine Seite 1 beim Briefpapier gibt, dann sollte die zweimal verwendet werden. Bitte widersprecht mir, wenn es nicht so sein sollte.
- Welche rechtlichen Chancen hat man, sollte die Ex-Firma sich weigern, auch die 2. Seite auf Firmenpapier zu drucken?
- Muss man bei einer rechtlichen Auseinandersetzung damit rechnen, dass das neue Zeugnis nicht zurückdatiert wird auf das Datum des bereits vorliegenden Zeugnisses?
Wenn ich die Urteile dazu in der Datenbank richtig verstehe, dann darf das Datum nicht geändert werden – oder?- Hat die Ex-Firma eine rechtliche Handhabe, um das formal korrigierte Zeugnis inhaltlich nachträglich zu ändern?
Hier gilt anscheinend dasselbe wie bei der Frage zuvor – wenn ich es richtig verstehe?Die Ex-Kollegin bewirbt sich auf dieselben Jobs. Es besteht die Möglichkeit, dass Personaler beide Zeugnisse vergleichen. Ein Zeugnis mit 2. Seite Blanko + Firmenstempel wäre hier gegen ein Zeugnis mit beiden Seiten auf Firmenpapier im Nachteil, oder?
Über hilfreiche Antworten, die Sicherheit geben für das weitere Vorgehen, wäre ich sehr dankbar.
Sam[/list]