Autor Thema: Arbeitszeugnis - bedanken  (Gelesen 3996 mal)

kaffeeschluerfer

  • Gast
Arbeitszeugnis - bedanken
« am: April 17, 2009, 21:23:58 Nachmittag »
Hallo,

hab heute mal wieder mein letztes Arbeitszeugnie zur Hand genommen (ist jetzt ca 2 Jahre alt) - bin bisher davon ausgegangen, dass dies recht gut ist und hatte auch mit Leuten drüber gesprochen, die sich einigermaßen auskennen. JEtzt hab ich hier gelesen, dass die Formulierung "wir bedanken uns" aber im allgemeinen als nicht so positiv angesehen wird.

Die Formulierung ist folgende:

ausscheiden auf eingenen Wunsch ... "wie bedauern dies außerordentlich und bekanken uns für ihr überdurchschnittliches Engagement sowie die stets sehr gute Zusammenarbeit" - hab wie gesagt bisher schon gedacht, dass das nicht soo schlecht sein kann und bin dann aber hier über diesen Unterschied danken/bekanken uns gestoßen. Daraufhin ist mir dann auch noch was 2. aufgefallen:

steht zwar "stets zu unserer uneingeschränkten" Zufriedenheit drin aber auch wieder passiv formuliert: "wurde allen ihr gestellten Anforderungen jederzeit zu unserer uneingeschränkten Zurfriedenheit gerecht"

--> bin durch das Nachlesen jetzt etwas verunsichert - brauch das Zeugnis zwar vorerst nicht, aber man kann ja nie wissen.....

Maggy

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis - bedanken
« Antwort #1 am: April 18, 2009, 12:02:05 Nachmittag »
Es gibt einen Verlag ("Haufe"), der auch Zeugnisbücher herausbringt, der solche Formulierungen verwendet bzw. vorschlägt. Da ist es gut gemeint. Bei allen anderen Autoren sind Aussagen wie "bedanken uns" oder negierte negative Aussagen ("un-eingeschränkt") nicht so dolle. Ich denke, bei dir steht das aber in sehr gutem Kontext ("wie bedauern dies außerordentlich und bedanken uns für ihr überdurchschnittliches Engagement sowie die stets sehr gute Zusammenarbeit"), so dass man das sicher nicht negativ deuten wird.

Man kann ein Zeugnis nur innerhalb weniger Monate reklamieren, daher würde ich immer empfehlen, es direkt nach Erhalt bei Diensten wie arbeitszeugnis.de einem Check zu unterziehen (für 19 Euro).   


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