Kritisch zu sehen sind z.B. folgende Aussagen:
"Frau ….. haben wir als eine freundliche und gewissenhafte Mitarbeiterin kennengelernt"
Es gibt ein Urteil eines Arbeitsgerichtes (von 1999), das die Floskel "kennen gelernt" kritisiert, weil man sie eigentlich nur verwendet, wenn es eine gegenteilige Meinung gibt:
Person A: Ich finde ihn/sie unfreundlich.
Person B: Also ich habe ihn/sie als sehr freundlich kennengelernt.
Das Urteil findest du in der Urteilsdatenbank von
www.arbeitszeugnis.de, die Floskel wird seitdem (1999) eigentlich nicht mehr verwendet.
Insgesamt hat sie dem ihr übertragenen Arbeitsbereich stets mit großer Sorgfalt und mit Pflichtbewusstsein
"Insgesamt" bedeutet in der Zeugnissprache: "Im Großen und Ganzen ok, sofern man dies und das Detail außer acht lässt. Es ist wohl hier nicht so gemeint, aber das Adverb ist sehr missverständlich und unvorteilhaft.
stets mit großer Sorgfalt und mit Pflichtbewusstsein zu unserer vollen Zufriedenheit abgedeckt.
Für eine gute Note muss das wichtige Adverb "stets"
direkt vor der vollen Zufriedenheit stehen. Sonst ist es nur Note befriedigend.
Also:
stets mit großer Sorgfalt und mit Pflichtbewusstsein
stets zu unserer vollen Zufriedenheit
Andere Wertungen , wie die Sorgfalt, gehören ohnehin nicht in diesen Satz, es wurde doch auch bereits an anderer Stelle erwähnt, dass du mit "großer Genauigkeit" arbeitest. Das Wort "abgedeckt" finde ich ebenfalls sehr unglücklich gewählt.
Kann es sein, dass der Aussteller wenig Ahnung vom Zeugnisschreiben hat oder ein sehr altes Zeugnisbuch als Vorlage verwendet?
Bei
www.arbeitszeugnis.de kannst du das Zeugnis auf alle Lücken und Noten untersuchen lassen, damit du bei der bevorstehenden Reklamation wirklich alle Mängel kennst.