Autor Thema: Arbeitszeugnis bitte beurteilen  (Gelesen 2002 mal)

Reni

  • Gast
Arbeitszeugnis bitte beurteilen
« am: Januar 15, 2017, 13:04:21 Nachmittag »
Hier ein paar Auszüge (Beurteilungen) vom Arbeitszeugnis, das ich vor ein paar Tagen erhalten habe:

Frau ….. haben wir als eine freundliche und gewissenhafte Mitarbeiterin kennengelernt, die ihre Aufgaben auch unter fordernden Arbeitsbedingungen immer gut bewältigte.

Sie arbeitete stets selbstständig und mit großer Genauigkeit.

Die Arbeitsqualität von Frau ….. war konstant gut. Insgesamt hat sie dem ihr übertragenen Arbeitsbereich stets mit großer Sorgfalt und mit Pflichtbewusstsein zu unserer vollen Zufriedenheit abgedeckt.

Und dann noch:
Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war jederzeit gut. Auch im Umgang mit unseren Nutzern kam sie immer gut zurecht.

Was sagt ihr dazu. Ich habe irgendwie kein gutes Gefühl, ich war 14 Jahre dort und sehe mich eigentlich im guten bis sehr guten Bereich. Ich habe selbst gekündigt, da ich einen neuen Job habe.

Kalli66

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis bitte beurteilen
« Antwort #1 am: Januar 16, 2017, 10:43:24 Vormittag »
Kritisch zu sehen sind z.B. folgende Aussagen:

Zitat
"Frau ….. haben wir als eine freundliche und gewissenhafte Mitarbeiterin kennengelernt"
Es gibt ein Urteil eines Arbeitsgerichtes (von 1999), das die Floskel "kennen gelernt" kritisiert, weil man sie eigentlich nur verwendet, wenn es eine gegenteilige Meinung gibt:
Person A: Ich finde ihn/sie unfreundlich.
Person B: Also ich habe ihn/sie als sehr freundlich kennengelernt.
Das Urteil findest du in der Urteilsdatenbank von www.arbeitszeugnis.de, die Floskel wird seitdem (1999) eigentlich nicht mehr verwendet.

Zitat
Insgesamt hat sie dem ihr übertragenen Arbeitsbereich stets mit großer Sorgfalt und mit Pflichtbewusstsein
"Insgesamt" bedeutet in der Zeugnissprache: "Im Großen und Ganzen ok, sofern man dies und das Detail außer acht lässt. Es ist wohl hier nicht so gemeint, aber das Adverb ist sehr missverständlich und unvorteilhaft.

Zitat
stets mit großer Sorgfalt und mit Pflichtbewusstsein zu unserer vollen Zufriedenheit abgedeckt.
Für eine gute Note muss das wichtige Adverb "stets" direkt vor der vollen Zufriedenheit stehen. Sonst ist es nur Note befriedigend.

Also: stets mit großer Sorgfalt und mit Pflichtbewusstsein stets zu unserer vollen Zufriedenheit

Andere Wertungen , wie die Sorgfalt, gehören ohnehin nicht in diesen Satz, es wurde doch auch bereits an anderer Stelle erwähnt, dass du mit "großer Genauigkeit" arbeitest. Das Wort "abgedeckt" finde ich ebenfalls sehr unglücklich gewählt.

Kann es sein, dass der Aussteller wenig Ahnung vom Zeugnisschreiben hat oder ein sehr altes Zeugnisbuch als Vorlage verwendet?
Bei www.arbeitszeugnis.de kannst du das Zeugnis auf alle Lücken und Noten untersuchen lassen, damit du bei der bevorstehenden Reklamation wirklich alle Mängel kennst.


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