Die ausgeführten Arbeiten hat Frau XPX zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Ist das nun eine 2 oder 3, im Internet gibt es da sehr unterschiedliche Interpretationen. Offiziell gibt es diese Formulierung nicht, zumal eine Gesamtnote immer eine glatte Eins, eine glatte Zwei usw. sein sollte. Es handelt sich im Grunde um eine abgeschwächte 1, also um die Gesamtnote 2+.
Das Verhalten von Frau XPX gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei. Ist das einer Note 3 gleichzustellen? Es handelt sich um eine Verhaltenszusammenfassung der Note 2.
Frau XPX verläßt uns zum 30.09. auf eigenen Wunsch. Interpretiere ich das richtig mit "Sie hinterläßt keine Lücke?" Nein, dies ist die übliche Formulierung für eine Arbeitnehmerkündigung.
Allerdings dürfen ein Dank und ein Bedauern über das Ausscheiden in einem guten Zeugnis nicht fehlen.
Wir wünschen ihr für ihren beruflichen Weg alles Gute. Was hat es damit auf sich? Im Privaten wünschen sie mir alles schlechte? Die Deutung ist möglich, möglicherweise aber nicht beabsichtigt. Entscheidend wäre der Leistungsteil des Zeugnisses.
Desweiteren bin ich auch nicht damit einverstanden, dass meine Fachkenntnisse/Arbeitsbefähigung/Arbeitserfolge nicht angesprochen sind. Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den theoretischen Aspekten Engagement (Abschnitt 1), Fähigkeiten (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und im Arbeitserfolg (Abschnitt 5) erörtert wird. Diese Einzelwertungen werden in der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammengefasst.
Anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens (siehe auch
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu allen relevanten Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden. Fehlen unverzichtbare bzw. zu erwartende Angaben, z.B. dynamische Attribute (engagiert, motiviert, zielgerichtet, einsatzbereit), können aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
Aber: Ganz ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php