Autor Thema: Arbeitszeugnis nach eigenständiger Kündigung - Bitte um Analyse  (Gelesen 2658 mal)

Gesellen

  • Gast
Arbeitszeugnis nach eigenständiger Kündigung - Bitte um Analyse
« am: Oktober 07, 2016, 14:03:00 Nachmittag »
Herr Mustermann, geb. am 09.06.1996, ist am 01.08.2013 als Auszubildender zum Kaufmann im Einzelhandel in unser Unternehmen eingetreten. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung vor der IHK Berlin am 16.06.2016 wurde Herr Mustermann als Verkäufer übernommen. Herr Mustermann war in unseren Filialen in Berlin eingesetzt.

Zu seinem Aufgabenbereich gehörte:

 - Bedienen und Beraten der Kunden
 - Warenannahme
 - Reklamationsbearbeitung
 - Kassenabwicklung
 - Kassenabschluss
 - allgemeine Lagerarbeiten

Wir kannten Herr Mustermann als zuverlässigen und pflichtbewussten Mitarbeiter, der alle ihm übertragenen Aufgaben mit Engagement und Einsatzbereitschaft, zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte. Er bediente unsere anspruchsvolle Kundschaft stets freundlich und fachlich Kompetent. Herr Mustermann war ehrlich, zuverlässig, fleißig und teamfähig.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten war vorbildlich, sachlich und korrekt, bei Kolleginnen und Kollegen war er als hilfsbereiter Kollege beliebt und anerkannt.

Herr Mustermann scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tage aus unserem Unternehmen aus, was wir sehr bedauern, denn wir verlieren einen guten Mitarbeiter.

Wir danken Herr Mustermann für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm auf seinem Berufsweg weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Unterschrift
-Geschäftsführer-

Vielen Dank Leute

Maggy

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach eigenständiger Kündigung - Bitte um Analyse
« Antwort #1 am: Oktober 09, 2016, 14:53:24 Nachmittag »
Das Zeugnis entspricht der Note 3, wobei sehr viele wichtige Angaben fehlen, z.B. zum Wissen, zur Arbeitsweise, zu Fähigkeiten, zum Arbeitserfolg. Es muss ein separates Azubi-Zeugnis geben, auf das einleitend verwiesen wird ("Hierüber liegt ein separates Ausbldungszeugnis vor"). Besonders heikel ist der Satz "Herr Mustermann war stets ehrlich, zuverlässig, fleißig und teamfähig", weil der Eindruck entsteht, dass du nicht immer ehrlich wahrst. Wenn du ein besseres Zeugnis erhalten willst gibt es hier Hilfe: www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung.php
 

Gesellen

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach eigenständiger Kündigung - Bitte um Analyse
« Antwort #2 am: Oktober 09, 2016, 18:26:51 Nachmittag »
In dem Ausbildungszeugnis was ich erhalten habe, steht dieser Satz "Er erledigte die ihm aufgetragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" und nur 2 Monate später erhalte ich dieses Zeugnis wo dann plötzlich nur noch dieser Satz drinsteht "der alle ihm übertragenen Aufgaben mit Engagement und Einsatzbereitschaft, zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte." was ja nur noch der Note 3 entspricht und nicht mehr der Note 1 wie zuvor... was mir etwas spanisch vorkommt.. so wie eine Art Trotzreaktion darauf, dass ich gekündigt habe.. gibt es da eine Möglichkeit was dagegen zu tun´, gerichtlich oder so?

und wie ist dieser Satz zu beurteilen?

-----> "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten war vorbildlich, sachlich und korrekt, bei Kolleginnen und Kollegen war er als hilfsbereiter Kollege beliebt und anerkannt."

Danke für die Hilfe

Gesellen

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach eigenständiger Kündigung - Bitte um Analyse
« Antwort #3 am: Oktober 09, 2016, 19:16:53 Nachmittag »
Zudem steht in dem Ausbildungszeugnis "Herr Mustermann war stehts ehrlich, zuverlässig und teamfähig"
nun, ohne jeglichen Anlass für eine schlechtere Bewertung "Herr Mustermann war ehrlich, zuverlässig, fleißig und teamfähig."
vor allem meine Zuverlässigkeit ist eine meiner Stärken ich habe in der gesamten Ausbildung und darüber hinaus noch nie gefehlt, war noch nie krankgeschrieben und bin auch noch nie zu spät gekommen im Gegensatz zu meinen Azubi-Kollegen ganz abgesehen von meiner Ehrlichkeit wo es auch keinen Grund zur Beanstandung gibt....

Matze78

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis nach eigenständiger Kündigung - Bitte um Analyse
« Antwort #4 am: Oktober 11, 2016, 18:27:12 Nachmittag »
Im Streitfall muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass seine Leistungen besser waren als Note 3.  Du kannst den Unterzeichner ja nochmal darauf ansprechen und fragen, warum du eine "mittelmäßige" Bewertung erhalten hast. 


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