Autor Thema: Arbeitszeugnis ok?  (Gelesen 5055 mal)

ElenaMiess

  • Gast
Arbeitszeugnis ok?
« am: Januar 05, 2007, 12:50:27 Nachmittag »
Hallo

Ich habe endlich mein Arbeitszeugnis erhalten (durch die Post leider recht verknittert  :x ).

Wie gut ist es wirklich?

Frau M. hat die ihr übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Das Fachwissen war auf dem aktuellen Stand. Jederzeit hat sie Verantwortung im Team übernommen. Von Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden wurde sie besonders wegen ihrer Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Ausgeglichenheit gleichermaßen sehr geschätzt. Ich Verhalten war jederzeit tadellos.

Vielen Dank für Eure Antworten!
Elena

gast

  • Gast
Arbeitszeugnis ok?
« Antwort #1 am: Januar 05, 2007, 13:50:04 Nachmittag »
Zwei Sätze zur Leistung, dazu drei zum Verhalten, das ist natürlich hammermäßig wenig. Wenn du länger als wenige Wochen gearbeitet hast und es nicht nur um eine gaaanz einfache Aushilfsstelle ging, muss das den Eindruck erwecken, man kann für seine Leistung keine lobenden Worte finden. Motivation, Fähigkeiten, Erfolg, usw. all das bleibt unbewertet.  Dass das Wissen nicht veraltet ist, ist auch nicht gerade ein Lob.
Der Ausdruck "zu unserer vollen Zufriedenheit" verweist auf die Gesamtnote "befriedigend".

ElenaMiess

  • Gast
Zeugnis
« Antwort #2 am: Januar 05, 2007, 15:41:21 Nachmittag »
Ich war da seit 1998 fest angestellt und hatte vorher auch meine Ausbildung dort gemacht.

Sonst steht halt nur drin, was meine Tätigkeiten waren. Ansonsten noch:

Nachdem keine passende Teilzeitbeschäftigung angeboten werden konnte, wurde das Arbeitsverhältniss im gegenseitigem Einvernehmen - auf Veranlassung des Arbeitgebers - zum 30.11.2006 aufgelöst.

Wir bedanken uns für das Engagement und wünschen für die Zukunft alles Gute.

Luxor

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis ok?
« Antwort #3 am: Januar 05, 2007, 20:46:37 Nachmittag »
Zitat von: "ElenaMiess"
Hallo
 wegen ihrer Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Ausgeglichenheit


Ausgeglichenheit kann meines Wissens als "labil" gedeutet werden.

ElenaMiess

  • Gast
Geprüft
« Antwort #4 am: Januar 09, 2007, 09:06:47 Vormittag »
Hallo

Ich habe mein Zeugnis nun prüfen lassen. Der Allgemeineindruck des Geschriebenen ergibt die Note 2-3. Der Schlußsatz zählt allerdings als 5.

Da aber ganz wichtige Dinge weg gelassen wurden, wird das Zeugnis erheblich abgewertet.

Nun darf ich mich mit meinem Arbeitgeber wieder herumschlagen....


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