Der Leistungsteil eines vollständigen qualifizierten Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), dessen praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) erörtert wird und in den Arbeitserfolg (Abschnitt 5) mündet. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.
All diese Leistungsaspekt fehlen in diesem Zeugnis, auch die unter dem Aspekt "Arbeitsweise" genannten Attribute "stets einwandfrei und verlässlich" sind eigentlich Verhaltensattribute. Insbesondere fehlt die unverzichtbare Leistungszusammenfassung, ohne die eine Gesamtnote nicht zugeordnet werden kann. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
Zudem fehlen ein Dank und ein Bedauern über das Ausscheiden, was generell eine deutliche Kritik ist.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Zu Ihren Fragen:
Das Problem an der Sache ist, dass meine "Chefin" mich gar nicht beurteilen kann, da sie mich, bzw. meine Arbeitsweise nicht kennt. Mein letzter Chef ist aus der Fa. ausgeschieden und ich habe es versäumt, mir ein Zeugnis ausstellen zu lassen. In der Regel sind die Beurteilungsbögen aus der Personalakte Grundlage der Zeugnisbewertung; andernfalls informiert sich der Aussteller bei den Personen, die zur Leistungsbewertung beitragen können, z.B. dem ehemaligen Vorgesetzten.
Dann kommt hinzu, das ich von März 2001 bis Mai 2002 geringfügig bei der Firma beschäftigt war. Müsste das nicht auch im Zeugnis stehen? Das sollte erwähnt werden.
Dann fehlt das Datum und dass ich als Sekretärin dort angestellt war. Die Berufsbezeichnung darf natürlich ebenso wenig fehlen wie das Ausstellungsdatum.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php