Autor Thema: Arbeitszeugnis so o.k.?  (Gelesen 3339 mal)

Kerstin

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Arbeitszeugnis so o.k.?
« am: September 16, 2005, 11:37:20 Vormittag »
Hallo Herr Schiller,
ich habe letzte Woche dieses Zeugnis bekommen.
Wie kann ich das Zeugnis bewerten?

Frau B. war seit 1. Nov. 1998 bis 04.08.2005 in unserer Firma eingestellt. Ab 17.02.2000 befand sie sich in Mutterschutz, daran schloß´sich eine Elternzeit bis 04.08.2005 an.
Frau B. erledigte die Korrespondenz für die Geschäftsführung, wobei sie teilweise nach Diktat, teilweise eigenständig arbeitete. Sie betreute den Postein- und ausgang, verteilte die Post an die zuständigen Sachbearbeiter, führte das Postausgangsbuch und achtete dabei auch auf die Wahrung etwa bestehender Fristen. Für den Geschäftsführer übernahm sie die komplette Terminverwaltung- und organisation. Darüber hinaus war sie Ansprechpartnerin bei allen  anfallenden Sekretariatsaufgaben. Mit den PC-Programmen Microsoft Word und Excel arbeitete sie laufend, wobei auch andere Computerprogramme aus dem Office Paket zum Einsatz kamen.
Frau B. Arbeitsweise war stets einwandfrei und verlässlich. Sie war verschwiegen und absolut vertrauenswürdig. Das Verhalten von Frau B. war stets vorbildlich. Sie war wegen ihres aufgeschlossenen Wesens und ihrer Hilfsbereitschaft bei Vorgesetzten und Mitarbeitern in gleicher Weise beliebt. Frau B. scheidet auf eigenen Wunsch aus unserer Firma aus, da ihre familiären Verpflichtugen eine Vollzeitposition nicht mehr erlauben.
Wír wünschen ihr für die Zukunft beruflich viel ERfolg und persönlich alles Gute.

Das Problem an der Sache ist, dass meine "Chefin" mich gar nicht beurteilen kann, da sie mich, bzw. meine Arbeitsweise nicht kennt. Mein letzter Chef ist aus der Fa. ausgeschieden und ich habe es versäumt, mir ein Zeugnis ausstellen zu lassen.
Dann kommt hinzu, das ich von März 2001 bis Mai 2002 geringfügig bei der Firma beschäftigt war. Müsste das nicht auch im Zeugnis stehen?
Und ist das mit der Elternzeit o.k.

Dann fehlt das Datum und dass ich als Sekretärin dort angestellt war.

Vielleicht können Sie mir nun Auskunft geben, ob das Zeugnis so o.k. ist.

Vielen Dank im voraus

MfG
Kerstin B.

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis so o.k.?
« Antwort #1 am: September 18, 2005, 21:13:41 Nachmittag »
Der Leistungsteil eines vollständigen qualifizierten Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), dessen praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) erörtert wird und in den Arbeitserfolg (Abschnitt 5) mündet. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.

All diese Leistungsaspekt fehlen in diesem Zeugnis, auch die unter dem Aspekt "Arbeitsweise" genannten Attribute "stets einwandfrei und verlässlich" sind eigentlich Verhaltensattribute. Insbesondere fehlt die unverzichtbare Leistungszusammenfassung, ohne die eine Gesamtnote nicht zugeordnet werden kann.  Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Zudem fehlen ein Dank und ein Bedauern über das Ausscheiden, was generell eine deutliche Kritik ist.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Zu Ihren Fragen:
Das Problem an der Sache ist, dass meine "Chefin" mich gar nicht beurteilen kann, da sie mich, bzw. meine Arbeitsweise nicht kennt. Mein letzter Chef ist aus der Fa. ausgeschieden und ich habe es versäumt, mir ein Zeugnis ausstellen zu lassen.
In der Regel sind die Beurteilungsbögen aus der Personalakte Grundlage der Zeugnisbewertung; andernfalls informiert sich der Aussteller bei den Personen, die zur Leistungsbewertung beitragen können, z.B. dem ehemaligen Vorgesetzten.

Dann kommt hinzu, das ich von März 2001 bis Mai 2002 geringfügig bei der Firma beschäftigt war. Müsste das nicht auch im Zeugnis stehen?
Das sollte erwähnt werden.

Dann fehlt das Datum und dass ich als Sekretärin dort angestellt war.
Die Berufsbezeichnung darf natürlich ebenso wenig fehlen wie das Ausstellungsdatum.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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