Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Gelesen 3697 mal)

gerkoen

  • Gast
Arbeitszeugnis
« am: März 25, 2006, 11:04:15 Vormittag »
Hab mal eine frage :
Muss ich wenn ich ein Arbeitszeugnis bekommen möchte, obwohl ich noch in dieser Firma arbeite, eine Grund angebe warum ich das Zeugnis gern hätte.
Geht das meinen Arbeitgeber überhaupt was an warum und wieso ich gern ein Zeugniss hätte.

gast

  • Gast
Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: März 26, 2006, 22:15:51 Nachmittag »
Schau mal nach in der Rubrik "Häufige Fragen", da heißt es z.B.

Wann hat man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer gemäß § 109 der Gewerbeordnung Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses. Vor dem Zeitpunkt der Beendigung steht dem Arbeitnehmer lediglich in Ausnahmefällen die Erstellung eines sogenannten Zwischenzeugnisses zu. Hier sind bezüglich der Form und des Inhalts dieselben Grundsätze wie für das Zeugnis zu beachten. Allerdings müssen die Formulierungen des Zwischenzeugnis nicht mit denen des Schlußzeugnisses übereinstimmen.
Ein Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnissses kann beispielsweise bestehen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer demnächst kündigen will oder auch der Arbeitnehmer selbst an einer Kündigung interessiert ist. In diesen Fällen soll das Zwischenzeugnis dem Arbeitnehmer die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erleichtern. Weiterhin kann einem Zwischenzeugnis bei Versetzungen innerhalb eines Unternehmens, bei Wechsel des Vorgesetzten oder bei Änderung der Unternehmensstruktur Bedeutung zukommen. Quelle
Das Bundesarbeitsgericht urteilte: Bei der Auslegung des Begriffes "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen. Als triftige Gründe für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis werden allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge, z.B. Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber oder Konkurs, sowie bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, z.B. Versetzung, Fort- und Weiterbildung, geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr oder auch Wehr- oder Zivildienst.- BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
sad
Vergleich Arbeitszeugnis mit beanstandetem Arbeitszeugnis

Begonnen von Angekotzt85

5 Antworten
8121 Aufrufe
Letzter Beitrag März 16, 2015, 10:33:49 Vormittag
von Angekotzt
xx
Arbeitszeugnis Ausbildung und spätere Arbeit getrennt???

Begonnen von Danyela

1 Antworten
3834 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 22, 2009, 13:47:32 Nachmittag
von Stoffel78
xx
Bewertung Arbeitszeugnis

Begonnen von S.

1 Antworten
4250 Aufrufe
Letzter Beitrag April 07, 2016, 12:17:18 Nachmittag
von Kalli66
xx
altes Arbeitszeugnis hat einen Rechtschreibfehler, darf man selbst korrigieren?

Begonnen von Fragender

1 Antworten
3486 Aufrufe
Letzter Beitrag September 17, 2010, 18:27:04 Nachmittag
von Mike